News-Archiv

Drei Geldhäuser sind streng nachhaltig - Geld auf die grüne Bank schieben

04/2025 -Girokonto, Zinsanlagen, Fonds, Kredite: Alle Geldgeschäfte lassen sich auch nachhaltig gestalten – grüne Banken bieten alle typischen Geldgeschäfte an. Von 117 befragten Banken bewertet die Stiftung Warentest 12 Geldhäuser als „nachhaltig“, drei sogar als „streng nachhaltig“.

 

Die drei Banken mit den strengsten Nachhaltigkeitskriterien im Test sind GLS Bank, KD-Bank und Umweltbank. „Diese Banken sind streng nachhaltig, weil sie etwa Kredite ausschließlich für soziale und ökologische Projekte vergeben und transparent darüber berichten“, sagt Testleiter Bostjan Krisper.

 

Aktuelle Vorschläge der Europäischen Kommission zur digitalen Brieftasche widersprechen den Interessen der Verbraucher:innen. Sie machen es Verbraucher:innen schwer, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, wie öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und andere Akteure ihre Daten und ihre digitale Identität nutzen. So müsste laut aktueller Vorschläge für Verbraucher:innen nicht kenntlich gemacht werden, ob die Datenabfrage rechtlich notwendig ist oder nicht. Der vzbv fordert, dass nur für die Dienstleistung zwingend notwendige Daten von Anbietern abgefragt werden dürfen.

 

Zwölf weitere Institute stuft die Stiftung Warentest als nachhaltig ein, die zweitbeste Bewertungsstufe. Darunter sind zahlreiche Kirchenbanken, aber auch regionale Genossenschaftsbanken. „Nachhaltige Banken beachten bei Finanzierungen und Anlagen Ausschlusskriterien wie zum Beispiel für Kohle, Atomkraft, Tabak und Waffen“, sagt der Finanzexperte.

 

Das günstigste nachhaltige Girokonto bietet die Sparda-Bank Hamburg. Es kostet für einen Modellkunden 15 Euro pro Jahr, regelmäßiger Gehaltseingang vorausgesetzt. Das preiswerteste Girokonto unter den Testsiegern gibt es für 40 Euro pro Jahr. Beim Tagesgeld sind derzeit bis zu 3 Prozent bei nachhaltigen Banken möglich. Bei den meisten Banken lassen sich auch grüne ETF besparen

 

 

Welche Zinskonditionen, Girokonten, Wertpapierdepots und Serviceangebote alle grünen Banken bieten, zeigt der Test in der April-Ausgabe von Stiftung Warentest Finanzen und unter www.test.de/nachhaltige-banken.

 

Pressemitteilung der Stiftung Warentest: Geld auf die grüne Bank schieben - Drei Geldhäuser sind streng nachhaltig

 


Stärkt alle: Pflegeangebote vor Ort verbessern

04/2025 -Vier von fünf pflegebedürftigen Angehörigen werden zu Hause versorgt. Das Problem: Die Nachfrage nach Pflegeleistungen nimmt stetig zu, während das Angebot stagniert oder sogar zurückgeht. Innovative Pflegeprojekte können dazu beitragen, die ambulante Versorgung zu verbessern. Das zeigt ein Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die künftige Bundesregierung muss die Kommunen finanziell stärken und mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen. Der vzbv schlägt zudem ein bundesweites Online-Portal für Best-Practice-Beispiele in der ambulanten Pflege vor.

 

„Die neue Bundesregierung muss dafür sorgen, dass der Alltag der Menschen funktioniert. Gute und bezahlbare Pflege gehört dazu. Unser Gutachten zeigt: Bereits kleine Projekte können die Pflegeversorgung verbessern. Die Politik muss erfolgreiche Projekte bekannter machen. Wir schlagen ein bundesweites Online-Portal vor, das innovative Pflegeprojekte gebündelt darstellt. Kommunen können sich so über Best-Practice-Beispiele informieren und voneinander lernen“, so Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im vzbv.

 

Der vzbv fordert den Bund auf, die Kommunen im Pflegebereich finanziell zu stärken und ihnen mehr Handlungsspielraum zu geben. Das erleichtert es den Kommunen, innovative Pflegekonzepte auf den Weg zu bringen.

 

Innovationen vor Ort: Von Kommunen lernen

 

Das vom vzbv beauftragte Gutachten zeigt, dass bereits innovative kommunale Projekte existieren, welche die Pflegesituation vor Ort stärken und verbessern. Die Ideen der Kommunen sind vielfältig: Ein Pflegedienst in Osnabrück konzentriert sich auf die Versorgung eines gesamten Quartiers. Das reduziert Kosten und Fahrzeiten und schafft mehr Raum für soziale Interaktion.

 

In einem anderen Beispiel vernetzt und koordiniert eine Kommune verschiedene Anbieter von Pflegeleistungen, Haushaltshilfen und sozialer Unterstützung. So müssen Pflegebedürftige einzelne Leistungen nicht mehr individuell beantragen und abrechnen. Stattdessen wird ein Stundentarif vereinbart. Bürokratische Anträge entfallen – das entlastet auch die Pflegedienste.

 

In der Stadt Riedlingen wurde eine Seniorengenossenschaft gegründet. Deren Mitglieder unterstützen Pflegebedürftige aus der Genossenschaft – beispielsweise beim Einkaufen, im Haushalt oder beim Arztbesuch. Diese Hilfe können sie sich stundenweise vergüten lassen oder ein Zeitkonto anlegen, von dem im Alter eigene Pflege und Unterstützung abgegolten werden kann. Die Lebensqualität älterer Menschen kann mit diesem Projekt gesteigert werden.

 

 

Verbraucher:innen im Alltag stärken

 

Die Beispiele zeigen: Es gibt bereits wirksame Ansätze, wie die knappen pflegerischen Ressourcen vor Ort neu strukturiert und effizienter genutzt werden können. Neben Innovationen braucht es aus Sicht des vzbv auch eine Reform des Pflegesystems. In den kürzlich abgeschlossenen Sondierungsgesprächen haben sich CDU und SPD sich auf eine „große Pflegereform“ verständigt.

 

„Gute Pflege wird für immer mehr Menschen zum Luxusgut. Die künftige Bundesregierung muss deutlich mehr Geld in die Pflege stecken. Eine umfassende Reform des Pflegesystems ist überfällig. Innovative, kommunale Lösungen sind hierbei ein entscheidender Baustein“, so Moormann.

 

 

Download
Kurzpapier: Innovationen in der häuslichen Pflege

 

 

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale: Stärkt alle: Pflegeangebote vor Ort verbessern

 


Digitale Identität: Verbraucher:innen müssen digitalen Brieftaschen vertrauen können

03/2025 -Mietverträge abschließen, Wohnung ummelden oder einen neuen Reisepass beantragen: Geschäftsabschlüsse und Behördengänge werden immer digitaler. Damit wird es immer wichtiger, dass sich Verbraucher:innen sicher online ausweisen können. Helfen soll dabei künftig eine digitale Brieftasche, in der Ausweisdokumente digital hinterlegt werden können. Der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat ein Gutachten beauftragt, wie eine verbraucherfreundliche digitale Brieftasche ausgestaltet sein sollte. Bei privatwirtschaftlichen Anbietern muss über strikte Auflagen verhindert werden, dass sie ihre Monopolstellung weiter ausbauen.

 

„Ob Autokauf, Wohnort ummelden oder Urlaubsreise ins Ausland buchen, vieles kann bereits online erledigt werden. Sich unkompliziert digital ausweisen zu können, wird damit immer wichtiger“, sagt Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleitung Verbraucherpolitik beim vzbv. „Eine digitale Brieftasche, in der alle wichtigen Dokumente hinterlegt sind, kann viele Prozesse vereinfachen. Gleichzeitig droht die Gefahr des Datenmissbrauchs durch Tracking und Profilbildung. Damit Verbraucher:innen eine digitale Brieftasche bedenkenlos nutzen können, müssen die Daten sparsam erhoben und automatisch die sicherste Einstellung gewählt sein. Nur so kann das erforderliche, hohe Schutzniveau gewährleistet werden und Vertrauen entstehen.“

 

Datensparsamkeit und sichere Voreinstellungen gefordert

 

Aktuelle Vorschläge der Europäischen Kommission zur digitalen Brieftasche widersprechen den Interessen der Verbraucher:innen. Sie machen es Verbraucher:innen schwer, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, wie öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und andere Akteure ihre Daten und ihre digitale Identität nutzen. So müsste laut aktueller Vorschläge für Verbraucher:innen nicht kenntlich gemacht werden, ob die Datenabfrage rechtlich notwendig ist oder nicht. Der vzbv fordert, dass nur für die Dienstleistung zwingend notwendige Daten von Anbietern abgefragt werden dürfen.

 

Aus Sicht des vzbv muss es privatwirtschaftlichen Anbietern verboten werden, Daten aus der digitalen Brieftasche für ihr übriges Geschäft zu verwenden. Insbesondere die Verknüpfung der Daten mit amtlichen Dokumenten muss verhindert werden.

 

„Die digitale Brieftasche darf nicht dazu führen, dass private Anbieter wie Google, Amazon oder Apple ihre Monopolstellungen weiter ausbauen. Nutzer:innen dürfen nicht dazu gedrängt werden, Produkte oder Dienstleistungen des jeweiligen Brieftaschen-Herausgebers zu kaufen oder zu nutzen“, sagt Schröder. Zudem könnten Verbraucher:innen dazu verleitet oder faktisch gezwungen werden, mehr Daten mit den Digitalkonzernen zu teilen. Beispielsweise, wenn die digitale Brieftasche dieses Unternehmens in ein mobiles Betriebssystem eingebettet ist, das mehrere Dienste miteinander verbindet.

 

 

Gemischte Resonanz von Verbraucher:innen

 

Die Verwendung einer digitalen Brieftasche polarisiert: Laut einer Internet-repräsentativen Online-Befragung von eye square im Auftrag des vzbv würden 44 Prozent der Befragten ihren Personalausweis oder ihren Führerschein in einer digitalen Brieftasche hinterlegen, gut ein Drittel (34 Prozent) würde dies nicht tun. Gut jede:r Fünfte (22 Prozent) ist sich unschlüssig.

 

„Die Verbraucher:innen müssen der Technologie vertrauen, damit die Vorteile der digitalen Brieftasche zum Tragen kommen können“, sagt Schröder.

 

HIntergrund

 

Bis Herbst 2026 sind alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihren Bürger:innen digitale Brieftaschen bereitzustellen, in denen Dokumente wie beispielsweise der Personalausweis oder der Führerschein in elektronischer Form gespeichert werden können – eine European Digital Identity Wallet (EUDI-Brieftasche).

 

Download
vzbv-Positionspapier | Februar 2025: Digitale Brieftasche verbraucherfreundlich gestalten

 

 

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale: Digitale Identität: Verbraucher:innen müssen digitalen Brieftaschen vertrauen können

 


Verunsicherung der Konsumenten bleibt groß

03/2025 -Nach dem Fehlstart im Januar setzt die Verbraucherstimmung im Februar ihren negativen Trend fort. Zwar legen die Konjunkturerwartungen leicht zu, aber die Einkommenserwartungen und die Anschaffungsneigung müssen zum zweiten Mal in Folge Einbußen hinnehmen. Die Sparneigung zeigt hingegen leichte Zugewinne. Folglich geht das Konsumklima für März 2025 im Vergleich zum Vormonat (revidiert -22,6 Zähler) um 2,1 Zähler auf -24,7 Punkte zurück. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Neben der rückläufigen Entwicklung von Einkommenserwartung und Anschaffungsneigung sorgt auch eine steigende Sparneigung für den Rückgang des Konsumklimas: Sie legt um 1,2 Zähler zu und klettert damit auf 9,4 Punkte.

 

„Die aktuellen Zahlen zeigen keinerlei Anzeichen für eine Erholung der Konsumstimmung in Deutschland. Seit Mitte des vergangenen Jahres stagniert das Konsumklima auf einem niedrigen Niveau. Nach wie vor ist die Verunsicherung unter den Konsumenten groß und die Planungssicherheit fehlt“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Die zügige Bildung einer neuen Bundesregierung nach den Bundestagswahlen und eine rasche Verabschiedung des Haushaltes für dieses Jahr würden sowohl bei Unternehmen wie auch privaten Haushalten zu mehr Planungssicherheit führen. Damit wären wichtige Rahmenbedingungen gegeben, damit die Verbraucher wieder eher bereit wären, Geld auszugeben und den Konsum zu beleben.“

 

Die Einkommenserwartungen sinken im Februar auf 13-Monats-Tief

 

Die Verbraucher schätzen die finanzielle Lage des eigenen Haushaltes für die kommenden 12 Monate zum zweiten Mal in Folge schwächer ein. Der Indikator verliert im Vergleich zum Januar 4,3 Zähler und sinkt damit auf -5,4 Punkte. Ein niedrigerer Wert wurde zuletzt im Januar 2024 gemessen: Damals lag die Einkommenserwartung bei -20 Punkten.

 

Damit setzt der Einkommensindikator seinen Abwärtstrend, der Mitte des vergangenen Jahres einsetzte, auch im Februar dieses Jahres fort. „Unsere Deep-Dive-Analysen machen die Gründe für diese trüben Einkommensaussichten deutlich. Genannt werden in erster Linie die gestiegenen Preise, eine unsichere wirtschaftliche bzw. politische Lage und die Unzufriedenheit mit der Politik“, fügt Rolf Bürkl an.

 

Sinkende Einkommenserwartungen und eine steigende Sparneigung bremsen die Anschaffungsneigung

 

Die Anschaffungsneigung bleibt auch im Februar zwischen rückläufigen Einkommensaussichten und einer steigenden Sparneigung eingeklemmt. Der Indikator verliert 2,7 Zähler und weist aktuell -11,1 Punkte auf. Schlechter war der Wert zuletzt vor 8 Monaten: Im Juni 2024 wurden -13 Punkte gemessen.

 

Meldungen zu drohenden Werkschließungen, Produktionsverlagerungen ins Ausland sowie Personalabbau in der deutschen Industrie, besonders bei Pkw-Herstellern und deren Zulieferern, führen zu steigenden Sorgen um den Arbeitsplatz. Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass aufgrund der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Zahl der Unternehmenspleiten deutlich gestiegen ist und voraussichtlich noch weiter steigen wird. Deshalb werden viele Haushalte weiterhin vorsichtig mit ihren Ausgaben umgehen.

 

Konjunkturpessimismus sinkt im Februar leicht

 

Im Gegensatz zur Einkommenserwartung und Anschaffungsneigung schätzen die Deutschen aktuell die Konjunkturaussichten für die kommenden 12 Monate etwas positiver ein. Nach einem Plus von 2,8 Zählern steigt der Konjunkturindikator auf 1,2 Punkte. 2025 droht zu einem weiteren wirtschaftlich schwachen Jahr zu werden. Einige Experten schließen sogar ein drittes Jahr in Folge mit einer rezessiven Entwicklung nicht ganz aus. Das wäre ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik.

 

 

Pressemitteilung der NIQ powerd by GfK intelligence: Der Rückgang des Konsumklimas setzt sich fort

 


Die meisten Rechtsschutzversicherungen überzeugen

02/2025 -Sie hilft dabei, es im Ernstfall auch mit finanzstarken Gegnern aufzunehmen: eine Rechtsschutzversicherung. Die Stiftung Warentest hat 67 Versicherungspakete getestet. Schlecht ist keins, doch die besten Rechtsschutzversicherungen leisten viel mehr als andere.

 

„Ihr gutes Recht in guten Händen“, „Mit unserer Rechtsschutzversicherung kommen Sie zu Ihrem Recht“, „Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen“ – vollmundig klingen die Versprechen der Rechtsschutzversicherer.

 

Die Stiftung Warentest hat 67 Versicherungspakete für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr unter die Lupe genommen. Halten sie ihre Versprechen ein? Der Testsieger überzeugt mit dem einzigen Sehr gut im Test in fast allen Bereichen. 49 weitere Tarife sind gut, 17 befriedigend. Schlecht schneidet keine Rechtsschutzversicherung ab. Und doch: Die besten Tarife im Test leisten viel mehr als andere.

 

Rechtsexperte Michael Sittig gibt allerdings zu bedenken: „Es gibt keine Versicherung, die alle Streitigkeiten versichert. Im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen stecken immer Ausschlüsse.“ Die Stiftung Warentest zeigt daher, welchen Mindestschutz jede Rechtsschutzversicherung bietet.

 

Doch zahlen die Versicherungen tatsächlich, wenn Kundinnen und Kunden sie benötigen? In einer repräsentativen Umfrage hat die Stiftung Warentest mehr als 1500 Personen befragt, die in den vergangenen fünf Jahren einen Fall bei ihrer Rechtsschutzversicherung eingereicht haben.

 

Die Ergebnisse sind laut Rechtsexperte Sittig erfreulich: „Fast immer haben die Versicherer die Kosten der Rechtsstreitigkeiten vollständig oder zumindest teilweise übernommen. Lediglich in 5 Prozent der Fälle deckte der Versicherer die Kosten nicht. Rund 86 Prozent der Befragten sind zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrem Anbieter.“

 

Welche Anbieter die besten Umfragewerte haben und welche zwei Versicherer negativ auffallen, steht in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/rechtsschutz.

 

 

Pressemitteilung der Stiftung Warentest: Die meisten Rechtsschutzversicherungen überzeugen

 


Stärken, was alle stärkt: Verbraucherschutz im Supermarkt

02/2025 -vzbv fordert Preisbeobachtungsstelle, Warnhinweise auf Mogelpackungen und Online-Preisportal für Lebensmittelpreise - Die hohen Lebensmittelpreise sind eine große finanzielle Belastung für Verbraucher:innen. Eine aktuelle, repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Knapp vier von zehn Befragten (39 Prozent) müssen sich aufgrund der gestiegenen Lebensmittelpreise beim Lebensmitteleinkauf einschränken. Der vzbv fordert die künftige Bundesregierung auf, den hohen Lebensmittelpreisen entgegenzuwirken und den Verbraucherschutz im Supermarkt zu stärken.

 

„Es darf nicht sein, dass eine gesunde Ernährung immer mehr zu einer Frage des Geldbeutels wird. Die Mehrheit der Verbraucher:innen empfindet die derzeitigen Lebensmittelpreise nicht als fair. Die Politik muss hier gegensteuern. Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass die Politik ihre Alltagssorgen ernst nimmt und Lösungen findet. Starker Verbraucherschutz stärkt uns alle: die Menschen, die Wirtschaft und den Zusammenhalt“, so Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv.

 

Verbraucher:innen empfinden Lebensmittelpreise als unfair

Seit 2020 sind die Lebensmittelpreise um durchschnittlich mehr als 34 Prozent gestiegen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Aufgrund der gestiegenen Lebensmittelpreise müssen sich 39 Prozent der Verbraucher:innen beim Lebensmitteleinkauf einschränken. Bei Verbraucher:innen mit einem Haushaltseinkommen bis 2.000 Euro netto sind es sogar 70 Prozent. Die Mehrheit der Verbraucher:innen (61 Prozent) empfindet die derzeitigen Lebensmittelpreise als eher nicht oder gar nicht fair. Das zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv vom Dezember 2024.

 

vzbv fordert mehr Transparenz

Ob Lebensmittelpreise zwischen Bauern, Verarbeitern und Händlern fair gebildet werden und Verbraucher:innen am Ende einen fairen Preis zahlen, lässt sich derzeit kaum sagen. In Deutschland ist es bislang nicht nachvollziehbar, wie sich Lebensmittelpreise zusammensetzen. Der vzbv fordert die Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle, die Kosten und Preise entlang der Wertschöpfungskette erfasst. So wären Lebensmittelpreise erstmals nachvollziehbar. Länder wie Spanien und Frankreich haben dieses Instrument bereits etabliert. „Das führt zu mehr Preistransparenz und Fairness“, so Schröder.

 

Einzelhändler sollten zudem dazu verpflichtet werden, ihre aktuellen Preise für Grundnahrungsmittel an eine einheitliche Online-Plattform zu melden. Das würde Verbraucher:innen einen produktspezifischen Preisvergleich erleichtern. Indirekte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen müssen mit einem Warnhinweis gekennzeichnet werden, fordert der vzbv.

 

„Nicht nachvollziehbare Preise und völlig intransparente Preiserhöhungen beschädigen das Vertrauen der Verbraucher:innen in die Unternehmen der Lebensmittelindustrie und in die Wirtschaft. Damit muss Schluss sein“, so Schröder.

 

Verbraucherschutz im Supermarkt

In Deutschland verfügen einzelne Konzerne über eine große Macht im Lebensmittelsektor. Sie bestimmen die Preise, entscheiden über das Angebot im Supermarkt und verantworten große Werbekampagnen. Die großen Lebensmitteleinzelhändler haben so entscheidenden Einfluss darauf, was und wie Verbraucher:innen konsumieren.

 

Verbraucher:innen wollen sich gesund ernähren. Dabei ist ihnen auch Tierwohl und Nachhaltigkeit wichtig. Ob sie tatsächlich nach ihren Vorstellungen einkaufen können, hängt auch von Preis und Angebot im Supermarktregal ab. „Es braucht ein Bekenntnis zu mehr Tierwohl, besserer Kennzeichnung sowie Kontrolle von umwelt- und sozialverträglichen Werbeversprechen“, so Schröder.

Der vzbv fordert von der kommenden Bundesregierung, den Rahmen für eine bezahlbare und gesunde Ernährungsumgebung zu schaffen.

 

Pressemitteilung der VBZ: Stärken, was alle stärkt: Verbraucherschutz im Supermarkt

 


Neuer Umsatzrekord in der Black Week 2024 im Bereich technische Konsumgüter

02/2025 -(10. Dezember 2024) – NIQ/GfK veröffentlicht die wichtigsten Ergebnisse der Black Week im Bereich der technischen Konsumgüter. Laut GfK Handelspaneldaten lag die Black Week 2024 mit einem Umsatzvolumen von 156 Millionen Schweizer Franken und einem Plus von rund 3 Prozent klar über dem Vorjahr. Somit wurde sogar die letztjährige Rekordmarke um 4.4 Millionen Schweizer Franken übertroffen.

 

Trotz eines neuen Rekordumsatzes in der Black Week 2024 lagen die Verkaufszahlen der Vorwochen um -6 Prozent unter dem Vorjahr. Dies deutet klar darauf hin, dass Konsumentinnen und Konsumenten gezielt auf die Promotionsangebote warten. Kumuliert betrachtet dürfte der gesamte November 2024 mit einem Rückgang von -2.5 Prozent abschliessen.

 

Entwicklung der Teilmärkte im Jahresvergleich

Die höchsten Umsätze wurden 2024 mit Abstand im Bereich IT/Office erzielt. Aufgrund der starken Nachfrage nach Computern, Monitoren und Druckern belief sich der Umsatz auf 53.5 Millionen Schweizer Franken. Besonders gefragt waren Notebooks: Während der Black Week 2024 wurden 31’600 Geräte verkauft, was zu einem Umsatzplus von 12 Prozent führte.

 

Nach vier Rückgängen in Folge stabilisieren sich die Konjunkturerwartungen der Verbraucher zum Jahresende. Der Indikator gewinnt 3,9 Zähler und kompensiert damit die Verluste aus dem Vormonat. Aktuell weist er 0,3 Punkte auf. Er liegt damit in etwa auf Vorjahresniveau. 

 

Der Bereich Gaming verzeichnete hingegen weiterhin einen Rückgang, was sich negativ auf den Absatz von Desktop-Computern auswirkte. Der Umsatz sank von 6.5 Millionen auf 6 Millionen Schweizer Franken.

 

Tablets blieben auch in diesem Jahr ein stark nachgefragtes Produktsegment. Der Umsatz konnte von 9.1 Millionen auf 9.3 Millionen Schweizer Franken gesteigert werden, was die anhaltende Beliebtheit dieser Geräte unterstreicht.

 

Telecom auf Platz zwei

Der Teilmarkt Telecom belegte mit einem Umsatz von 40.5 Millionen Schweizer Franken den zweiten Platz. Allerdings lag der Umsatz bei Smartphones um 3.5 Millionen Franken unter dem Vorjahreswert. Der durchschnittliche Smartphone-Preis blieb mit 600 Franken auf dem hohen Niveau der Black Week 2023 stabil.

 

Haushaltskleingeräte mit starkem Wachstum

Den dritten Platz sicherte sich der Bereich Haushaltskleingeräte mit einem Umsatz von 33.9 Millionen Franken und einem beachtlichen Wachstum von +25 Prozent. Besonders gefragt waren Körperpflegeprodukte, Kaffeemaschinen und Bodenpflegegeräte. Roboterstaubsauger erwiesen sich als absolute Bestseller: Mit 12’000 verkauften Geräten – viermal mehr als im Vorjahr – wurde ein Umsatz von 7.2 Millionen Franken erzielt. Der Durchschnittspreis stieg markant von 533 Franken auf rund 600 Franken.

 

TV-Markt stabil

An vierter Stelle rangierten Fernseher mit einem Umsatz von 24.3 Millionen Franken – exakt auf Vorjahresniveau. Der Markt zeigte sich stabil, wobei frühzeitige Promotionen und eine gewisse Marktsättigung das Potenzial begrenzten.

 

Ausblick

Die Ergebnisse der Black Week zeigen deutlich, dass sich das Kaufverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten immer stärker auf Rabattaktionen konzentriert. Entsprechend bleibt die Entwicklung in der Vorweihnachtszeit mit Spannung abzuwarten.

 

Pressemitteilung der GfK/NIQ: Neuer Umsatzrekord in der Black Week 2024 im Bereich technische Konsumgüter

 


Konsumklima: Leichte Erholung zum Jahresende, verhaltene Aussichten für 2025

01/2025 -Die Verbraucherstimmung hat sich zum Jahresende leicht erholt. Sowohl die Einkommenserwartungen als auch die Anschaffungsneigung legen im Dezember zu. Zeitgleich sinkt die Sparneigung. Damit steigt das Konsumklima in der Prognose für den Start des neuen Jahres wieder etwas. Für Januar 2025 wird im Vergleich zum Vormonat (revidiert -23,1 Punkte) ein Anstieg von 1,8 Zählern auf -21,3 Punkte prognostiziert. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Neben einer positiven Entwicklung der Einkommenserwartung und Anschaffungsneigung trägt zur leichten Erholung des Konsumklimas auch eine rückläufige Sparneigung bei. Diese geht im Vergleich zum Vormonat um sechs Punkte zurück und liegt aktuell bei 5,9 Punkten.

 

„Nach dem Einbruch im Vormonat verbessert sich die Konsumstimmung zwar leicht, kann aber die zuvor erlittenen Rückgänge nur teilweise kompensieren. Mit -21,3 Zählern weist das Konsumklima nach wie vor ein sehr niedriges Niveau auf. Rückblickend sehen wir seit Jahresmitte 2024 bestenfalls eine stagnierende Entwicklung,“ erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas ist nach wie vor nicht in Sicht, dazu ist die Verunsicherung der Konsumenten derzeit noch zu groß. Hauptursache sind die hohen Lebensmittel- und Energiepreise. Zudem werden in vielen Bereichen die Sorgen um die Sicherheit des Arbeitsplatzes größer.“

Konjunkturerwartungen stabilisieren sich auf niedrigem Niveau

 

Nach vier Rückgängen in Folge stabilisieren sich die Konjunkturerwartungen der Verbraucher zum Jahresende. Der Indikator gewinnt 3,9 Zähler und kompensiert damit die Verluste aus dem Vormonat. Aktuell weist er 0,3 Punkte auf. Er liegt damit in etwa auf Vorjahresniveau. 

 

Zwar ist der Abwärtstrend der Konjunkturstimmung zunächst gestoppt worden, eine nachhaltige konjunkturelle Erholung ist aus Sicht der Konsumenten allerdings noch nicht abzusehen. Auch die Wirtschaftsexperten teilen diese Einschätzung: Die Wachstumsaussichten für 2025 wurden in den jüngsten Prognosen spürbar zurückgenommen. Die Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten für das kommende Jahr allenfalls ein minimales Wachstum. Für 2024 wird eine rote Null vorhergesagt.

Die Einkommenserwartungen erholen sich nach Einbruch im Vormonat

 

Nach dem starken Einbruch im Vormonat erholen sich die Einkommenserwartungen im Dezember wieder etwas. Mit einem Plus von 4,9 Zählern werden die starken Verluste von über 17 Punkten im November jedoch nur zu einem kleinen Teil kompensiert. Aktuell weist der Einkommensindikator 1,4 Punkte auf. 

 

Trotz des Anstiegs ist das Niveau der Einkommensstimmung noch deutlich niedriger als im Sommer dieses Jahres. Nach unten revidierte Wachstumsprognosen sowie steigende Arbeitslosenzahlen verhindern derzeit eine deutliche Erholung der Einkommenserwartung. Zudem dürften die deutlichen realen Einkommenszuwächse, wie wir sie aus diesem Jahr kennen, im Jahr 2025 der Vergangenheit angehören.

Anschaffungsneigung bleibt auf niedrigem Niveau stabil

 

Die Anschaffungsneigung setzt auch zum Jahresende ihre stabile Entwicklung fort. Der Indikator gewinnt 0,6 Punkte hinzu und liegt nun bei -5,4 Zählern. Damit können die Verluste aus dem Vormonat etwa zur Hälfte wettgemacht werden. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres ist ein Plus von gut drei Punkten zu verzeichnen. Neben den hohen Preisen für Lebensmittel und Energie verhindert derzeit die zunehmende Sorge um den Job eine bessere Konsumstimmung. Zu dieser Sorge tragen auch die intensiven Diskussionen um Arbeitsplatzabbau, Werksschließungen und Produktionsverlagerungen ins Ausland bei.

 

Trotz des Anstiegs ist das Niveau der Einkommensstimmung noch deutlich niedriger als im Sommer dieses Jahres. Nach unten revidierte Wachstumsprognosen sowie steigende Arbeitslosenzahlen verhindern derzeit eine deutliche Erholung der Einkommenserwartung. Zudem dürften die deutlichen realen Einkommenszuwächse, wie wir sie aus diesem Jahr kennen, im Jahr 2025 der Vergangenheit angehören.

 

Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen mehr Verantwortung für das Geschehen auf ihrer Plattform tragen, denn schließlich verdienen sie daran. So sollten sie etwa genauer hinschauen, inwieweit Produktsicherheits- und Verbraucherrechte auf ihrer Plattform eingehalten werden. Außerdem sollten sie prüfen, ob gefährliche Produkte vertrieben werden, bevor diese Verbraucher:innen zugänglich gemacht werden. Tun sie das nicht, sollten sie für Schäden haften.

 

Pressemitteilung der GfK/NIQ: Konsumklima: Leichte Erholung zum Jahresende, verhaltene Aussichten für 2025

 

Download als PDF


Inkasso: Neue Aufsicht, mehr Verbraucherschutz?

01/2025 -Statement vom Meret Sophie Noll, Referentin im Team Recht und Handel des vzbv: Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesamt für Justiz die zentrale Aufsichtsstelle über Inkassodienstleister. Für den Verbraucherschutz ist das eine gute Nachricht. Bisher gab es, verteilt über die Bundesländer, 38 verschiedene Aufsichten. Das hat einheitliche Entscheidungen kompliziert gemacht hat. Dazu Meret Sophie Noll, Referentin im Team Recht und Handel des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

 

„Mit der einheitlichen Aufsicht über Inkassounternehmen bietet sich jetzt die Chance, endlich eine hohe Qualität der Aufsichtsaufgaben sicherzustellen. Dafür muss das Bundesamt für Justiz den Beschwerden über Inkassounternehmen schnell und mit einheitlicher Entscheidungspraxis nachgehen. Es ist dabei essenziell, dass die Aufsicht über ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen verfügt. Nur so kann sie effektiv arbeiten und frühzeitig auf kritische Entwicklungen im Markt reagieren. Für Verbraucher:innen ist das wichtig, weil sie nun hoffentlich besser vor unseriösen Inkassopraktiken geschützt werden.

 

Auch Legal-Tech-Unternehmen bieten ihre Dienstleistungen häufig unter einer Inkassolizenz an. Hier ist es Aufgabe des Bundesamts für Justiz, bei den Geschäftsmodellen genau hinzuschauen, um für Verbraucher:innen die Qualität der Angebote sicherzustellen.“

Vor diesen Problemen stehen Verbraucher:innen

 

  • Überhöhte Inkassogebühren: Wer eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält oft Post von einem Inkasso-Unternehmen. Das Problem: Betroffene können die Inkassokosten kaum überprüfen. Auch wenn die Forderung an sich berechtigt ist, steht die Höhe der Inkassokosten oft in keinem Verhältnis zum offenen Betrag.
  • Problematische Praktiken: Durch bedrohlich klingende Schreiben versuchen die Inkasso-Unternehmen, Druck auf Verbraucher:innen auszuüben. Sind Verbraucher:innen auf eine Ratenzahlungsvereinbarung angewiesen, werden sie zum Teil durch entsprechend vorangekreuzte Felder gedrängt, die Geldforderungen anzuerkennen (Schuldanerkenntnis) oder weitere nachteilige Vereinbarungen zu unterzeichnen.

Der Bundestag und die Bundesregierung sollten…

 

  • die Inkassokosten deckeln. Bei Schulden bis 200 Euro muss eine Kostendeckelung für Inkassogebühren von maximal 15 Euro eingeführt werden.
  • die Verknüpfung von Ratenzahlung und Schuldanerkenntnis verbieten. Es braucht ein Verbot, Ratenzahlungsvereinbarungen mit Schuldanerkenntnissen oder anderen nachteiligen Regelungen für Verbraucher:innen zu verknüpfen.

 

Pressemitteilung der vbz: Inkasso: Neue Aufsicht, mehr Verbraucherschutz?

 

Inkasso-Check der Verbraucherzentrale


Krankenkassenvergleich 2025 Jetzt noch günstige Krankenkassen mit guten Extras finden

01/2025 -Die Kassenbeiträge steigen. Unser Krankenkassenvergleich zeigt, wie Sie sparen können und dennoch den Schutz optimieren. Vor allem geldwerte Extras zahlen sich aus. Fast alle Krankenkassen haben ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel erhöht, auch die großen Kassen Barmer, DAK und TK, die TK etwa von 15,80 Prozent auf 17,05 Prozent.

 

In unserem Krankenkassenvergleich sind 68 Krankenkassen mit ihren Beitragssätzen und Zusatzleistungen enthalten. Insgesamt sind mehr als 97 Prozent der gesetzlich Versicherten bei diesen Kassen Mitglied oder mitversichert. Wir haben alle Beitragssätze der enthaltenen Kassen ab 1. Januar 2025 in der Datenbank erfasst:

  • Erhöhung: 59 Krankenkassen verlangen ab Januar 2025 mehr Beitrag.
  • Unverändert: 9 Krankenkassen ließen ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel auf gleichem Niveau.

Der Bundestag und die Bundesregierung sollten…

 

Wechsel ist leicht

 

Wer unzufrieden mit seiner Kasse ist – etwa weil sie zu teuer geworden ist oder der Service nicht stimmt – sollte über einen Wechsel nach­denken. Ein Wechsel von der derzeit teuersten Krankenkasse zur güns­tigsten kann bei einem Einkommen von 3 000 Euro brutto monatlich rund 38 Euro oder jähr­lich 461 Euro Ersparnis bringen. Gutverdiener kommen sogar auf rund 847 Euro im Jahr. Wichtig: Eine Ersparnis wird je nach Verdienst durch ein höheres zu versteuerndes Einkommen um rund 25 bis 35 Prozent geschmälert.

 

Extra-Leistungen sind viel Geld wert

Arzt­besuch, Medikamente, Kranken­haus und Früh­erkennungs­unter­suchungen – für die meisten Leistungen ist es egal, bei welcher Krankenkasse man versichert ist, denn die medizi­nische Versorgung ist gesetzlich geregelt. 95 Prozent der medizi­nischen Leistungen sind bei allen Kassen gleich.

Versicherte können dennoch ihren Schutz optimieren – denn die Kassen bieten zusätzlich zum gesetzlich fest­gelegten Umfang zahlreiche Extra­leistungen an. Das sind etwa Zuschüsse zu einer professionellen Zahn­reinigung oder Osteo­pathie, Über­nahme der Kosten für Reiseimpfungen oder Bonus­programme für gesund­heits­bewusstes Verhalten. Viele Kassen zahlen im Falle einer schweren Erkrankung auch mehr als gesetzlich fest­gelegt für Haus­halts­hilfen oder häusliche Kranken­pflege.

 

Tipps zur Kassen­wahl: Was eine gute Krankenkasse bieten sollte

Die optimale Krankenkasse für alle gibt es nicht. Im Gegen­satz zu anderen Portalen geben wir keine Bewertungen ab und ermitteln auch keine Testsieger. Denn je nach Alter, Bedarf oder Lebens­situation können unterschiedliche Leistungen wichtig sein.

Bei Unzufriedenheit wechseln. Allgemein gilt: Eine gute Kranken­versicherung sollte sich um Ihre Anliegen zeit­nah kümmern, ansprech­bar sein und im Fall einer ernsten Erkrankung die medizi­nische Versorgung optimal unterstützen und beraten – und auch Zahlungen wie Krankengeld oder Kinder­krankengeld nicht lange aufschieben. Bietet Ihre Kasse das nicht und sind Sie unzufrieden, können Sie zu einer anderen Kasse wechseln. Dabei sollten Sie aber auch die Extra­leistungen im Blick haben, die zusätzlich zur fest­geschriebenen Gesund­heits­versorgung angeboten werden. Ein Wechsel nur wegen ein paar Euro Beitrags­ersparnis lohnt nicht – wenn die neue Kasse kost­spielige und für Sie wichtige Extras nicht bezahlt. Sie müssen zwölf Monate Mitglied bei Ihrer Krankenkasse sein, um wechseln zu können. Erhöht die Kasse den Zusatz­beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungs­recht. Dann können Sie auch schon vor Ablauf der Sperr­frist wechseln.

Extra­leistungen nutzen. Sie können nicht nur sparen, wenn Sie zu einer Kasse mit güns­tigerem Beitrags­satz wechseln, sondern auch, indem Sie die Leistungen Ihrer Kasse besser nutzen. Mit manchen Angeboten kommen mehrere hundert Euro im Jahr zusammen. So bieten einige Kassen zum Beispiel finanzielle Vorteile, wenn Sie an bestimmten Programmen teilnehmen oder sich gesund­heits­bewusst verhalten (Bonus­programme). Oder sie zahlen Zuschüsse für Gesund­heits­kurse und finanzieren sport­medizi­nische Unter­suchungen. Wer was bietet, erfahren Sie, wenn Sie den Krankenkassen­vergleich frei­schalten.

Finanzlage checken. Es gibt Anhalts­punkte, anhand derer Sie grob beur­teilen können, wie gut es einer Krankenkasse geht. Das können zum Beispiel hohe Rück­lagen sein. Jede Kasse muss mindestens 20 Prozent der auf einen Monat entfallenden Ausgaben zurück­legen. Unsere Daten­bank zeigt, wie gut die einzelnen Kassen finanziell aufgestellt sind.

Spezielle Versorgungs­formen beachten. Haus­arzt­modelle, zusätzliche Versorgungs- und Behand­lungs­angebote für chro­nisch Kranke (Disease Management Programme) und besondere Versorgungs­verträge der Kassen können Ihre Behand­lung verbessern. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie in unserem Krankenkassen­vergleich. Nicht alle Ärzte nehmen an diesen Programmen teil. Den Arzt wechseln sollten Sie aber nur, wenn Sie mit einer besseren medizi­nischen Behand­lung rechnen können.

 

In fünf Schritten zur besten Krankenkasse – so gehen Sie vor

1. Bundes­land auswählen. Wenn Sie unseren Krankenkassen­vergleich nutzen, wählen Sie zunächst Ihr Bundes­land aus. Sie sehen dann alle gesetzlichen Kassen, die dort verfügbar sind. Sie können nur eine Kasse wählen, die in Ihrem Bundes­land zugäng­lich ist. Bundes­weit geöff­nete Kassen sind das über­all. Es gibt auch viele regional einge­schränkte Kassen.

2. Extras auswählen. Verfeinern Sie Ihre Auswahl, indem Sie nach einem güns­tigeren Beitrags­satz und Extra­leistungen filtern. Das können zum Beispiel besondere Leistungen rund um die Themen Impfung, Schwangerschaft, besondere Heil­methoden oder Zahn­vorsorge sein.

3. Eigene Kasse auswählen. Möchten Sie nur Infos zu Ihrer aktuellen Kasse einsehen, können Sie Ihre Kasse direkt nach Auswahl Ihres Bundes­lands ankli­cken.

4. Infos als PDF speichern. Sie können alle Informationen zu den Krankenkassen oder Ihren individuellen Kassen­vergleich als PDF-Datei auf Ihrem Rechner speichern.

5. Auf Änderungen achten. Wir fragen alle Extra­leistungen regel­mäßig ab und aktualisieren unsere Daten­bank entsprechend. Trotzdem kann es im Einzel­fall sein, dass eine Kasse kurz­fristig Leistungen streicht. Fragen Sie im Zweifels­fall vor einem Wechsel nach, ob eine Leistung, derentwegen Sie wechseln, weiterhin angeboten wird.

 

Pressemitteilung der Stiftung Warentest test.de: Krankenkassenvergleich 2025 - Jetzt noch günstige Krankenkassen mit guten Extras finden

Krankenkassenvergleich 

 


Online-Shopping: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

12/2024 -vzbv veröffentlicht Befragung zu Produktsicherheit auf Online-Marktplätzen - Nicht nur am Black Friday: Rabatte und Angebote locken viele Verbraucher:innen auf Online-Marktplätze wie Temu, ebay oder Amazon. Dabei vertraut ein Großteil der Menschen darauf, dass Produkte wie das neue Ladekabel, die neue Puppe oder der neue Saugroboter sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das zeigt eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Doch mit den großen Online-Marktplätzen kommen auch immer wieder unsichere Produkte in die EU. Damit Verbraucher:innen besser geschützt werden, sind strengere Vorgaben für Plattformbetreiber notwendig.

 

„Online-Marktplätze genießen ein hohes Vertrauen bei vielen Verbraucher:innen. Dieses Vertrauen ist nicht immer gerechtfertigt. Bestellen Verbraucher:innen bei Händlern außerhalb der EU, gibt es immer wieder Probleme mit der Einhaltung von Produktsicherheitsstandards und Verbraucherrechten. Die Betreiber von Online-Marktplätzen haben eine Verantwortung. Dieser müssen sie sich stellen und Verbraucher:innen besser vor unsicheren Produkten schützen", sagt Jutta Gurkmann, Leiterin Geschäftsbereich Verbraucherpolitik beim vzbv.

Hohe Erwartungen an Online-Marktplätze

 

Verbraucher:innen haben hohe Erwartungen an Online-Marktplätze, die ihr Angebot an den deutschen oder europäischen Markt richten: Ein Großteil der Befragten erwartet, dass auf Online-Marktplätzen angebotene Produkte sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen der EU entsprechen (93 Prozent stimmen voll und ganz bzw. eher zu). Ebenfalls 93 Prozent der befragten Verbraucher:innen erwarten, dass Betreiber von Online-Marktplätzen Verantwortung dafür übernehmen, dass auf dem Online-Marktplatz nur sichere und ungefährliche Produkte angeboten werden. Gut neun von zehn Befragten sehen die Betreiber von Online-Marktplätzen in der Pflicht zu haften, wenn ein Problem nicht durch den Händler gelöst wird (91 Prozent stimmen voll und ganz bzw. eher zu).

 

Ein Großteil der Befragten gibt zudem an, in den vergangenen zwölf Monaten auf einem Online-Marktplatz eingekauft zu haben (nur 18 Prozent haben dies nicht getan). Dabei ist knapp acht von zehn (79 Prozent) Menschen beim Einkauf auf Online-Marktplätzen sehr oder eher wichtig, dass auf den ersten Blick zu erkennen ist, wohin man die Ware bei einem Widerruf zurückschicken kann, aus welchem Land die Ware versendet wird und wer der Verkäufer ist.

 

Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen mehr Verantwortung für das Geschehen auf ihrer Plattform tragen, denn schließlich verdienen sie daran. So sollten sie etwa genauer hinschauen, inwieweit Produktsicherheits- und Verbraucherrechte auf ihrer Plattform eingehalten werden. Außerdem sollten sie prüfen, ob gefährliche Produkte vertrieben werden, bevor diese Verbraucher:innen zugänglich gemacht werden. Tun sie das nicht, sollten sie für Schäden haften.

 

Pressemitteilung der vbz: Online-Shopping: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

 

Produktsicherheit auf Online-Marktplätzen | Chartbericht | September 2024


Studie zeigt: Verbraucher:innen wünschen sich Warnhinweis auf Mogelpackungen

12/2024 -vzbv fordert mehr Transparenz im Supermarkt - Nur noch 500 Gramm statt 600 Gramm Müsli in der Packung oder ein Fruchtsaft wird zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis. Zu solchen Mogelpackungen gehen auf dem Portal Lebensmittelklarheit.de regelmäßig Beschwerden ein. Denn in Supermarktregalen finden sich immer mehr Mogelpackungen. Verbraucher:innen wünschen sich einen klaren Warnhinweis auf der Verpackung, wenn sich Inhalt oder Zutaten ändern. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert mehr Transparenz im Supermarkt.

 

„Die Befragung zeigt: Verbraucher:innen fühlen sich durch Mogelpackungen getäuscht. Lebensmittelhersteller müssen in die Pflicht genommen werden, transparent über Änderungen bei ihren Produkten zu informieren“, so Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv.

Verbraucher:innen fühlen sich durch Mogelpackungen getäuscht

 

81 Prozent der Befragten als Täuschung wahr. Das gilt sowohl für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch für „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe). Das Problem: Verbraucher:innen erkennen Mogelpackungen oftmals nicht.

Verbraucher:innen fühlen sich durch Mogelpackungen getäuscht

 

Ein Großteil der Befragten gibt zudem an, in den vergangenen zwölf Monaten auf einem Online-Marktplatz eingekauft zu haben (nur 18 Prozent haben dies nicht getan). Dabei ist knapp acht von zehn (79 Prozent) Menschen beim Einkauf auf Online-Marktplätzen sehr oder eher wichtig, dass auf den ersten Blick zu erkennen ist, wohin man die Ware bei einem Widerruf zurückschicken kann, aus welchem Land die Ware versendet wird und wer der Verkäufer ist.

Mogelpackungen mit Warnhinweis kennzeichnen

 

Mehr als acht von zehn Befragten (87 Prozent) sprachen sich dafür aus, dass Unternehmen gut sichtbar auf den Verpackungen darauf hinweisen sollten, wenn sich die Inhaltsmenge ändert. Bei einer Änderung der Zutaten war die Zustimmung ähnlich groß (86 Prozent). Wenn die Änderung durch einen Hinweis ersichtlich ist, empfindet die Mehrheit der Befragten diese als fair (68 Prozent bei Shrinkflation; 65 Prozent bei Skimkpflation). Der vzbv fordert, dass Mogelpackungen für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis auf der Verpackung gekennzeichnet werden müssen.

 

„Verbraucher:innen müssen durch die gestiegenen Preise immer häufiger beim Lebensmitteleinkauf sparen. Mogelpackungen erschweren ihnen den Einkauf zusätzlich. Fairness sieht anders aus“, so Schröder. „Unfaire Praktiken der Hersteller beschädigen das Vertrauen der Verbraucher:innen in die Unternehmen der Lebensmittelindustrie und in die Wirtschaft. Es braucht mehr Transparenz und Fairness im Supermarkt.“

 

Geltende Regelungen in Europa

 

In Ungarn (seit 1. März 2024) und in Frankreich (seit 1. Juli 2024) müssen Lebensmitteleinzelhändler Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Aus Sicht des vzbv sollte das BMUV die Lebensmittelhersteller als Verursacher der Mogelpackungen in die Pflicht nehmen.

 

Verbraucher:innen in Frankreich können Mogelpackungen bei einer staatlichen Stelle melden. Der vzbv fordert eine solche Meldestelle auch für Deutschland. Dafür kann das Portal Lebensmittelklarheit des vzbv dienen.

 

Pressemitteilung der vbz: Studie zeigt: Verbraucher:innen wünschen sich Warnhinweis auf Mogelpackungen

 

vzbv-Kurzpapier | Verbrauchertäuschung beenden - indirekte Preiserhöhungen unterbinden

Shrink- und Skimpflation bei Lebensmitteln: Indirekte Preiserhöhungen aus Verbraucherperspektive


Die Verbraucherstimmung in Deutschland setzt im Oktober ihre Erholung fort.

11/2024 -Die Verbraucherstimmung in Deutschland setzt im Oktober ihre Erholung fort. Da sich sowohl die Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung zum zweiten Mal nacheinander verbessern und die Sparneigung etwas zurück geht, steigt auch die Prognose des Konsumklimas zum zweiten Mal in Folge: Für November wird für das Konsumklima im Vergleich zum Vormonat (revidiert -21,0 Punkte) ein Anstieg von 2,7 Zähler auf -18,3 Punkte prognostiziert. Dies ist der höchste Wert seit April 2022 – wobei das Niveau des Konsumklimas nach wie vor niedrig ist. Zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung äußern sich die deutschen Verbraucher allerdings erneut etwas pessimistischer. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Die gestiegene Anschaffungsneigung, aber vor allem die optimistischeren Einkommensaussichten führen dazu, dass das Konsumklima seine Erholung fortsetzen kann. Ein moderater Rückgang der Sparneigung um 4,8 Punkte unterstützt diese positive Entwicklung.

 

„Nach der leichten Verbesserung im Vormonat steigt das Konsumklima weiter an. Es klettert auf den höchsten Wert seit April 2022. Damals wurden, nach Beginn des Ukraine-Krieges, -15,7 Punkte gemessen“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Aber trotz des Anstiegs bleibt das Niveau des Konsumklimas nach wie vor überaus niedrig. Die Verunsicherung durch Krisen, Kriege und gestiegene Preise ist derzeit immer noch sehr ausgeprägt und verhindert, dass für den Konsum positive Faktoren, wie spürbare reale Einkommenszuwächse, nicht ihre volle Wirkung entfalten können. Meldungen über eine steigende Zahl an Unternehmensinsolvenzen und über Beschäftigungsabbaupläne bzw. Produktionsverlagerungen ins Ausland verhindern zudem eine deutlichere Erholung der Konsumstimmung“.

 

Negativtrend der Konjunkturerwartung setzt sich fort

 

Im Gegensatz zur Konsumstimmung sehen die deutschen Verbraucher die konjunkturelle Entwicklung für die kommenden 12 Monate erneut etwas pessimistischer. Die Konjunkturerwartungen sinken zum dritten Mal in Folge. Mit einem geringen Minus von 0,5 Zählern weist der Konjunkturindikator aktuell 0,2 Punkte auf. Ein geringerer Wert wurde zuletzt im März 2024 mit -3,1 Punkten gemessen.

 

So hat auch die Bundesregierung ihre ursprüngliche Prognose für das Wirtschaftswachstum in diesem Jahr nach unten revidiert. Beim Bruttoinlandsprodukt wird jetzt ein Minus von 0,2 Prozent erwartet.

 

Einkommenserwartungen setzen Erholung fort

 

Die Erwartungen bezüglich der künftigen finanziellen Lage des eigenen Haushalts in den kommenden 12 Monaten wird von den Befragten zum zweiten Mal in Folge etwas optimistischer eingeschätzt. Der Indikator Einkommenserwartung legt gegenüber dem Vormonat um 3,6 Zähler zu und klettert damit auf 13,7 Punkte. Gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Plus deutliche 29 Punkte.

 

Sinkende Inflationsraten in Verbindung mit deutlich steigenden Löhnen und Gehältern lassen derzeit die realen Einkommenszuwächse signifikant steigen. Auch die Rentner verfügen derzeit über reale Zuwächse bei ihren Einkünften. Dies nährt den Einkommensoptimismus.

 

Anschaffungsneigung klettert auf höchsten Stand seit März 2022

 

Der steigende Einkommensoptimismus sorgt bei der Anschaffungsneigung für Rückenwind. Der Indikator gewinnt 2,2 Zähler hinzu und weist nun -4,7 Punkte auf. Dies ist der höchste Stand seit mehr als zweieinhalb Jahren: Im März 2022 wurde zuletzt mit -2,1 Punkten ein besserer Wert gemessen. Die Anschaffungsneigung zeigt also momentan einen leicht steigenden Trend. Allerdings ist das Niveau nach wie vor sehr niedrig. Zudem können weitere belastende Umstände in den nächsten Monaten hinzukommen: Die Arbeitslosigkeit und die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sind zuletzt leicht angestiegen. Dies wird die Sorgen um den Arbeitsplatz bei einer Reihe von Beschäftigten erhöhen. Und diese Sorge kann ein belastender Faktor für die Konsumneigung sein.

 

Pressemitteilung der NIQ: Konsumklima klettert auf den höchsten Stand seit April 2022

 

PDF-herunterladen: 202401029_PM_Konsumklima_Deutschland_dfin


Dynamische Stromtarife: 19 Millionen Haushalte im Dunkeln

11/2024 - Umfrage zeigt: Große Mehrheit der Haushalte in Deutschland ist schlecht informiert über dynamische Stromtarife – 19 Millionen Haushalte in Deutschland sind mit dynamischen Stromtarifen auch wenige Monate vor der flächendeckenden Einführung nicht vertraut. Das ergab eine forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). 81 Prozent der Haushalte fühlen sich zu dynamischen Stromtarifen noch immer eher schlecht oder überhaupt nicht informiert. Mehr als die Hälfte kennt sie gar nicht. Ab dem Jahr 2025 müssen Stromanbieter dynamische Tarife verpflichtend anbieten. Ein Gutachten des vzbv zeigt: Für viele Haushalte kann sich ein dynamischer Stromtarif lohnen. Allerdings müssen Verbraucher:innen besser über die Tarife informiert werden.

 

„Mit dynamischen Stromtarifen können Verbraucher:innen an der Energiewende teilhaben und so direkt von günstigen Strompreisen an der Börse profitieren. Doch bei vielen Verbraucher:innen besteht noch immer ein großes Informationsdefizit“, sagt Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin beim vzbv. „Mit einer verbraucherfreundlichen Ausgestaltung dieser neuen Tarifangebote und klaren Informationen über deren Chancen und Risiken könnte man mehr Verbraucher:innen davon überzeugen.“

 

Absicherung gegen Preissteigerungen macht dynamische Stromtarife attraktiver

 

Wenn ab Januar 2025 alle Energieanbieter dynamische Stromtarife anbieten müssen, wird die Bedeutung dieser Tarife zunehmen. Beim Bekanntheitsgrad ist jedoch Luft nach oben: Etwas mehr als die Hälfte der Haushalte (53 Prozent) gibt an, dynamische Stromtarife nicht zu kennen. Zudem fühlen sich 81 Prozent der Haushalte schlecht oder überhaupt nicht über dynamische Stromtarife informiert.

 

Für Verbraucher:innnen spielt der Kostenaspekt bei der Wahl eines Stromtarifes eine große Rolle. Dynamische Stromtarife unterliegen den Preisschwankungen an den Spotmärkten. Dass diese Preisschwankungen an den Börsen auch vor Rekordhöhen nicht haltmachen, wurde während der Energiepreiskrise sichtbar. Für 72 Prozent der Befragten würde eine zusätzliche Absicherung gegen starke Preissteigerungen dynamische Stromtarife deutlich oder zumindest etwas attraktiver machen.

 

Dynamischer Stromtarif lohnt sich für viele Haushalte

 

Ein Gutachten des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag des vzbv zeigt, dass sich der Abschluss dynamischer Stromtarife für viele Haushalte lohnen kann. Wenn Verbraucher:innen ihren Stromverbrauch an günstige Tageszeiten anpassen, können sie Geld sparen.

 

Ein großes Problem vieler dynamischer Tarife besteht jedoch in der mangelnden Transparenz der Preisbildung und der komplizierten Tarifstruktur. „Die jeweiligen Tarife kann jeder Anbieter unterschiedlich ausgestalten, was den Vergleich erschwert“, sagt Gurkmann. „Die wichtigsten Preisbestandteile und potenzielle Kostenrisiken sollten für Verbraucher:innen direkt ersichtlich und vergleichbar sein. Transparenz wird zum Erfolg beitragen.“

 

vzbv: Besser über dynamische Stromtarife informieren

 

Die Erkenntnisse des Gutachtens unterstreichen die Forderung des vzbv nach klaren Mindeststandards für Informationen über dynamische Stromtarife. Zudem sollten für Vergleichsportale klare Vorgaben gelten, sodass Verbraucher:innen Festpreisverträge und dynamische Verträge optimal vergleichen können. Der vzbv fordert zudem, dass Unternehmen Tarife anbieten, die eine Absicherung gegen exorbitante Preissteigerungen enthalten. „Das würde dynamische Tarife für weitere Verbrauchergruppen attraktiver machen“, sagt Gurkmann.

 

 

QUELLE

 

Pressemitteilung der vbzv: Dynamische Stromtarife: 19 Millionen Haushalte im Dunkeln

 

Downloads

 

Gutachten: Wie verbraucherfreundlich sind dynamische und variable Stromtarife?


Repräsentative Befragung zu dynamischen Stromtarifen


Digitaler Buzz und smarte Technologien beflügeln den Markt für technische Konsumgüter

10/2024 - Im ersten Halbjahr 2024 sanken die Umsätze von technischen Konsumgütern im Vergleich zum Vorjahr nur noch leicht, mit einem Umsatzrückgang von 0,5 Prozent. Experten von GfK/NIQ prognostizieren, dass sich der Markt 2024 insgesamt stabilisiert. Verbraucher beschränken sich nicht mehr nur auf das Nötigste, sondern kaufen sehr gezielt: Sie warten auf den idealen Zeitpunkt und suchen nach attraktiven Angeboten. Produkte, die durch innovative Features wie KI-Funktionen glänzen oder durch einen Hype in sozialen Medien Aufmerksamkeit erregen, können Interesse wecken und Kaufanreize setzen.

 

Die Konsumenten in Deutschland kaufen wieder: Das bringt positive Impulse in den gesamten Markt für technische Konsumgüter und führt zu einem Wachstum von 5 Prozent allein im Juni 2024. Gleichzeitig haben die Verbraucher gelernt, auf Rabatte zu warten: Mittlerweile wird jedes fünfte Produkt mit mindestens 10 Prozent Preisnachlass verkauft.

 

Social Media entfesselt Kaufkraft

 

Neukäufe werden entweder getätigt, um ein defektes Produkt zu ersetzen, sich das Leben einfacher zu machen oder um einen starken Wunsch zu befriedigen. Immer häufiger werden Nutzer durch Social Media auf neue Produkte aufmerksam. Besonders jüngere Generationen wie die Generation Z nutzen digitale Plattformen als Inspirationsquelle. Kreative und interaktive Inhalte lassen Kampagnen viral gehen und erzielen damit eine breite Aufmerksamkeit, was insbesondere bei Haushaltskleingeräten (4 Prozent Umsatzwachstum) und Telekommunikationsprodukten (2 Prozent Umsatzwachstum) im ersten Halbjahr zu einem verstärkten Wunsch der Konsumenten nach diesen Produkten und damit Umsatzwachstum führte. Beispielsweise stieg der Umsatz elektrischer Hairstyling-Produkte im ersten Halbjahr um knapp 14 Prozent, während elektrische Zahnpflegeprodukte um 11 Prozent zulegten. Auch Heißluftfritteusen, die eine gesunde Ernährung ermöglichen, boomen weiter mit einem Umsatzwachstum von 51 Prozent.

 

In diesen beiden Sektoren finden sich viele Produktinnovationen und eine starke Tendenz zu Premiumisierung, da Konsumenten zunehmend bereit sind, mehr Geld für Produkte aus diesen Bereichen auszugeben. Der durchschnittliche Kaufpreis für ein neues Smartphone stieg im ersten Halbjahr auf mittlerweile 677 Euro.

 

“Haushaltskleingeräte und Telekommunikationsprodukte sind derzeit lukrative Marktsegmente, in denen Marken durch gezielte Social-Media-Kampagnen Marktanteile gewinnen können. Die verstärkte Ausgabenbereitschaft für Smartphones und kleine Haushaltsgeräte führt jedoch zu einer Kannibalisierung anderer Kategorien, da Konsumenten ihr Budget nur einmal ausgeben können”, erklärt Alexander Dehmel, Experte für technische Konsumgüter bei GfK/NielsenIQ. Dazu kommt, dass einige Sektoren sich noch nicht von der Kaufzurückhaltung der Konsumenten während der Hochzeit der Inflation erholt haben. Dies hat im ersten Halbjahr noch zu Umsatzverlusten in Bereichen wie IT (4 Prozent Rückgang), Foto (3 Prozent Rückgang), Haushaltsgroßgeräten (2 Prozent Rückgang) und Unterhaltungselektronik (2 Prozent Rückgang) geführt. Im zweiten Quartal verzeichneten aber viele Sektoren einen verbesserten Marktumsatz.

 

Der nächste Schritt für smarte Produkte

 

Vernetzte Produkte haben einen immer größeren Anteil an den Produktportfolios. Bereits 23 Prozent aller Umsätze im Haushaltsgerätesektor entfallen auf smarte Geräte. Besonders im Bereich Sicherheit und Hausausstattung erzielten vernetzte Sicherheitskameras, Thermostate und Lampen 33 Prozent des Umsatzes.

 

„Angetrieben von neuen Chip-Generationen, ermöglichen erste KI-Computer bereits die Nutzung generativer KI auf dem eigenen Rechner. Um von den Konsumenten akzeptiert zu werden, müssen die KI-gesteuerten Produkte aber einen erkennbaren Mehrwert bieten. Hier sind Hersteller und Händler gefragt, um die Innovationen mit passenden Anwendungen und passender Zielgruppenkommunikation zum Erfolg zu führen“, stellt Alexander Dehmel fest.

 

Multifunktionale und energieeffiziente Produkte zeigen kräftiges Wachstum

 

Auch in Bereichen, die insgesamt leicht rückläufig sind, gab es im ersten Halbjahr 2024 ein klares Wachstum bei Produkten, die mehrere Funktionen kombinieren, Energie sparen oder das Leben der Konsumenten verbessern. Beispielsweise verzeichneten Laptops mit stromsparenden OLED-Displays ein Umsatzwachstum von 23 Prozent, während der Notebook-Markt insgesamt einen Rückgang von 12 Prozent hinnehmen musste. Waschmaschinen mit Dampffunktion zeigten einen Zuwachs von 16 Prozent, im Vergleich zu stagnierenden Verkaufszahlen im Gesamtmarkt. Ähnlich verhielt es sich bei Geschirrspülern: Modelle mit EU-Energielabel A wuchsen um 28 Prozent, während der Rest des Marktes stagnierte. Bei Kühlschränken war der Unterschied noch deutlicher, mit einem Wachstum von 54 Prozent für energieeffiziente Modelle gegenüber einem Rückgang von 5 Prozent bei herkömmlichen Geräten.

 

Ausblick und positive Entwicklungen

 

Die Fußballeuropameisterschaft hat zu einem merklichen Anstieg der Verkaufszahlen im Bereich Unterhaltungselektronik geführt. Viele Hersteller nutzten das Event für gezielte Promotions. Im zweiten Quartal 2024 wuchs der Markt für Fernseher daher um 21 Prozent. Damit zeigt sich erneut: Die Wirkung eines sportlichen Großereignis auf das Konsumverhalten und den Markt ist nicht zu unterschätzen. Für den Rest des Jahres ist es aber entscheidend, wie sich das Vertrauen der Konsumenten in die wirtschaftliche und politische Lage entwickelt. Denn nur mit Vertrauen in die Zukunft sind Verbraucher auch bereit zu konsumieren.

 

 

QUELLE

 

Pressemitteilung der GfK: Digitaler Buzz und smarte Technologien beflügeln den Markt für technische Konsumgüter

Die News als PDF-herunterladen


Mit einer Datenmaut hätten Verbraucher:innen das Nachsehen

09/2024 -Statement Lina Ehrig, Leitung Team Digitales und Medien des vzbv zum Netzgebührenstreit zwischen Meta und Telekom - Meta hat verkündet, seine Peering-Partnerschaft mit der Deutschen Telekom beenden zu wollen. Anlass war ein Gerichtsentscheid und gescheiterte Verhandlungen, die Datenübertragung via Telekom unentgeltlich zu ermöglichen. Dazu Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim vzbv.

 

„Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass sie auf alle Inhalte im Internet gleichermaßen zugreifen können. Bisher müssen Internetanbieter in Europa im Sinne der Netzneutralität alle Daten bei der Übertragung gleich behandeln. Sie dürfen Inhalte nicht verlangsamen, blockieren oder bevorzugen. Der Fall Telekom gegen Meta zeigt, wie fragil das Prinzip der Netzneutralität ist. Denn seit Jahren setzen sich die Telekom und andere Netzbetreiber dafür ein, dass sie von Inhalteanbietern wie ARD, Netflix oder Meta eine Netzgebühr als Datenmaut verlangen können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband lehnt eine Datenmaut entschieden ab.

 

Eine Datenmaut würde die Netzneutralität schwächen. Sie gefährdet das offene und freie Internet. Denn im schlimmsten Fall könnten Telekommunikationsanbieter über eine Datenmaut entscheiden, welche Inhalte wie zu Verbraucher:innen durchgeleitet werden: Wer nicht ausreichend zahlt, wird nicht oder nur langsam gesendet. Dann könnten Kund:innen trotz ihrer monatlichen Zahlungen an Netzbetreiber, Streaming- und Clouddienste nicht auf alle Inhalte im Netz gleichermaßen zugreifen.

 

Dabei wird für die Bereitstellung der Infrastruktur bereits bezahlt: über die Internettarife der Verbraucher:innen. Mit der Datenmaut wollen sich die Netzbetreiber also doppelt für ihre Netze bezahlen lassen. Die Leidtragenden wären am Ende auch hier die Verbraucher:innen: Wenn Inhalteanbieter die Datenmaut auf ihre Kund:innen abwälzen, sind es die Verbraucher:innen, die doppelt zur Kasse gebeten werden.“

 

QUELLE

 

Pressemitteilung der vbz: Mit einer Datenmaut hätten Verbraucher:innen das Nachsehen


Mit der Fünf-Punkte-Strategie den Markt schlagen

10/2024 -Mit der eigenen Geldanlage den Markt schlagen – diesen Traum haben viele Anlegerinnen und Anleger. Wer risikofreudig ist und sich aktiv um seine Geldanlage kümmern möchte, dem helfen die Finanzexperten der Stiftung Warentest nun bei der Renditejagd.

 

Marktbreite ETF sind mit ihrer Einfachheit, Transparenz und den günstigen Kosten für viele Anleger erste Wahl. Nur wenige aktiv gemanagte Fonds schaffen es in ihrer Vergleichsgruppe, den Markt zu schlagen – gelegentlich jedoch gelingt es. Mit der Fünf-Punkte-Strategie gibt Finanztest aktiven Anlegerinnen und Anlegern jetzt eine Möglichkeit an die Hand, die Rendite ihres Depots systematisch mit solchen Top-Fonds zu optimieren.

 

Der Ratgeber „Mit Top-Fonds auf Renditejagd“ zeigt, wie und nach welchen Kriterien die Finanztest-Expertinnen und Experten Fonds bewerten und erklärt im Detail, wie die Fünf-Punkte-Strategie auf Basis dieser Fondsbewertung funktioniert. Das Buch erläutert Chancen und Risiken der Fünf-Punkte-Strategie und zeigt mit Hilfe umfangreicher Backtests, wie gut die Strategie in verschiedenen Fondsgruppen wie Aktienfonds Europa oder Aktienfonds USA funktioniert hat.

 

„Diese Strategie erfordert deutlich mehr Einsatz und Interesse als eine einfache Buy-and-hold-Strategie. Deshalb ist sie eher für aktive Anlegerinnen und Anleger geeignet, die ihre Geldanlage regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf umschichten können“, so Thomas Krüger, Finanzanalyst bei der Stiftung Warentest. „Wir konnten jedoch zeigen, dass sich der Aufwand für zusätzliche Rendite in manchen Fondsgruppen gelohnt hat.“

 

Der Ratgeber „Mit Top-Fonds auf Renditejagd“ listet auf seinen 160 Seiten auch für wichtige Fondsgruppen die aktuellen und vergangenen Tops-Fonds der vergangenen drei Jahre. Das Buch gibt es ab dem 27. September 2024 für 22,90 Euro im Handel oder online unter www.test.de/renditejagd zu bestellen.

Pressemitteilung der Stiftung Warentest: Mit der Fünf-Punkte-Strategie den Markt schlagen


Deutlicher Rückschlag für das Konsumklima

09/2024 -Nach der deutlichen Erholung im Vormonat erleidet die Verbraucherstimmung in Deutschland im August einen herben Rückschlag. Die Einkommens- und Konjunkturerwartungen müssen spürbare Einbußen hinnehmen. Auch die Anschaffungsneigung geht etwas zurück. Da zudem die Sparneigung in diesem Monat ansteigt, trübt sich das Konsumklima ein: Es sinkt in der Prognose für September im Vergleich zum Vormonat (revidiert -18,6 Punkte) um 3,4 Zähler auf -22,0 Punkte. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Das Konsumklima leidet derzeit vor allem unter dem Einbruch der Einkommensaussichten. Der leichte Anstieg der Sparneigung um 2,7 Punkte belastet zusätzlich die Konsumstimmung.

 

„Offenbar war die Euphorie, die die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ausgelöst hat, nur ein kurzes Aufflackern und ist nach Ende des Turniers verflogen. Hinzu kommen negative Meldungen rund um die Arbeitsplatzsicherheit, die die Verbraucher wieder pessimistischer stimmen und eine schnelle Erholung der Konsumstimmung unwahrscheinlich erscheinen lassen“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Leicht steigende Arbeitslosenzahlen, eine Zunahme der Unternehmensinsolvenzen sowie Personalabbaupläne diverser Unternehmen in Deutschland lassen bei einer Reihe von Beschäftigten die Sorgen um ihren Arbeitsplatz zunehmen. Die Hoffnungen auf eine stabile und nachhaltige Erholung der Konjunktur müssen damit weiter verschoben werden.“

 

Die Einkommenserwartungen gehen spürbar zurück

 

Die privaten Haushalte in Deutschland sehen derzeit ihre finanzielle Lage in den nächsten 12 Monaten deutlich weniger rosig als noch vor einem Monat: Der Indikator Einkommenserwartung verliert 16,2 Punkte und rutscht auf 3,5 Punkte. Ein größerer Rückgang der Einkommensstimmung innerhalb eines Monats wurde zuletzt vor knapp zwei Jahren, im September 2022 gemessen. Damals mussten die privaten Haushalte durch Inflationsraten von knapp acht Prozent erhebliche Kaufkrafteinbußen hinnehmen.

 

Trotz der Kaufkraftzuwächse, die viele Haushalte derzeit real verzeichnen, greift offenbar wieder mehr Verunsicherung um sich. Die Sorgen um die Sicherheit des Arbeitsplatzes ist bei einer Reihe von Beschäftigten angestiegen. So meldete die Bundesagentur für Arbeit zuletzt wieder leicht steigende Arbeitslosenzahlen. Demnach liegt momentan die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen um etwa 200.000 höher als vor einem Jahr.

 

Die Anschaffungsneigung im Sog sinkender Einkommensaussichten

 

Von den deutlich gesunkenen Einkommenserwartungen bleibt auch die Anschaffungsneigung der deutschen Verbraucher nicht unbeeindruckt. Allerdings fallen die Verluste mit 2,5 Zählern vergleichsweise moderat aus. Der Indikator weist damit im August -10,9 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres steht immer noch ein Plus von gut 6 Punkten zu Buche.

 

Konjunkturerwartungen im Auf und Ab

 

Das Auf und Ab der Konjunkturaussichten, das seit Mai 2024 zu beobachten ist, setzt sich auch im August fort. Nach dem deutlichen Zuwachs von 7,3 Zählern im Vormonat verliert der Indikator aktuell 7,8 Punkte. Er weist derzeit 2,0 Punkte auf.

 

Eine schwächelnde Konjunktur, Stellenabbaupläne in der deutschen Industrie, ein Anstieg der Insolvenzzahlen sowie ein zunehmendes Rezessionsrisiko verunsichern die Konsumenten und lassen den Konjunkturpessimismus für die kommenden 12 Monate steigen.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Deutlicher Rückschlag für das Konsumklima

Die News als PDF-herunterladen


Hohe Lebensmittelpreise: Politik muss für Transparenz sorgen

09/2024 -Ob Zucker, Butter oder Gemüse: Die hohen Lebensmittelpreise machen Verbraucher:innen zu schaffen. Nach wie vor weiß in Deutschland niemand, wie diese Preise entstehen. In anderen europäischen Ländern gibt es Preisbeobachtungsstellen, die Preise und Kosten vom Acker bis ins Supermarktregal erfassen. Ein Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Eine solche Stelle ist auch in Deutschland umsetzbar. Der vzbv fordert die Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle – für mehr Transparenz und fairere Preise.

 

„Die Bundesregierung muss endlich Licht ins Dunkel der Preisgestaltung bei Lebensmitteln bringen. Eine Preisbeobachtungsstelle kann unfaire Praktiken aufdecken und so Verbraucher:innen vor zu hohen Preisen an der Ladentheke schützen. Länder wie Spanien und Frankreich machen es vor. Deutschland muss nachziehen“, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

 

Lebensmittelpreise als Black Box

 

Seit dem Jahr 2021 sind die Lebensmittelpreise in Deutschland insgesamt um fast 33 Prozent gestiegen, während die Gesamtinflationsrate bei 20 Prozent liegt. Die hohen Preise bei Lebensmitteln lassen sich nicht allein durch höhere Produktionskosten erklären. Wie sich die Preise zusammensetzen und wer am Ende wie viel Gewinn einstreicht, ist unklar. Mit einer Preisbeobachtungsstelle lassen sich Rückschlüsse auf Inflationstreiber ziehen.

 

„Die Lebensmittelpreise gleichen einer Blackbox. Die hohen Umsätze der Lebensmittelindustrie geben Anlass zur Vermutung, dass hier auf Kosten von Verbraucher:innen Kasse gemacht wird. Eine gesunde, ausgewogene Ernährung wird immer mehr zu einer Frage des Geldbeutels. Das darf nicht sein“, so Pop.

 

Preisbeobachtungsstelle auch in Deutschland möglich

 

Der vzbv hat bei der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Gutachten zeigt: Eine Preisbeobachtungsstelle entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette – also von der Erzeugung bis zum Verkauf – lässt sich in Deutschland umsetzen. Viele notwendige Daten sind bereits vorhanden.

 

Um die gesamte Wertschöpfungskette abzudecken, sollte die Bundesregierung bestehende Datenlücken identifizieren und schließen. Meldeverordnungen müssen angepasst oder neu eingeführt werden.

 

„Die Fakten liegen auf dem Tisch. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Faire Lebensmittelpreise für Verbraucher:innen sollten eine Selbstverständlichkeit sein“, so Pop.

 

Vorhandene Strukturen nutzen: Einrichtung beim BLE

 

Aus Sicht des vzbv sollte die Preisbeobachtungsstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelt werden. So können die dort bereits bestehenden Strukturen und Ressourcen genutzt und darauf aufgebaut werden.

 

Der Fokus der Preisbeobachtungsstelle sollte zunächst auf frischen, wenig verarbeiteten Grundnahrungsmitteln liegen und im Anschluss auf weitere Produkte ausgeweitet werden.

 

Die Ergebnisse der Preisbeobachtung sollten dem Bundestag in Form eines jährlichen Berichts vorgelegt werden. Auf dieser Basis könnte der Gesetzgeber die Wettbewerbssituation im Agrar- und Lebensmittelmarkt diskutieren und politische Maßnahmen ableiten.

 

 

Preisbeobachtung auf EU-Ebene

 

Die Europäische Kommission widmet sich ebenfalls der Preisbeobachtung. Sie hat im April 2024 die Agriculture and Food Chain Observatory (AFCO) eingerichtet. Aus Sicht des vzbv sollte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einheitliche Berichtspflichten sowie einheitliche Auswertungs- und Erhebungsmethoden einsetzen. So wird eine Preisbeobachtung im gesamten europäischen Binnenmarkt möglich.

 

 

Downloads

 

vzbv-Kurzpapier: Mehr Transparenz bei Lebensmittelpreisen | August 2024

 

Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle | Juli 2024

 

Quelle „vzbv“ 


Das können die 0-Euro-Konten

08/2024 - Fürs Konto nichts zahlen? Das geht, zeigt der neue Girokonten-Test der Stiftung Warentest. Zehn Konten im Test sind für jeden kostenlos. Wer Bedingungen erfüllen kann, hat sogar noch mehr Gratis-Auswahl.

 

Schlappe 300 Euro im Jahr kostet das teuerste, 0 Euro das günstigste. Der neue Girokonten-Test der Stiftung Warentest zeigt: Bei zehn Banken bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell bedingungslos ein Konto für umme.

 

„Für diese Konten muss nur regelmäßig Geld oder Gehalt eingehen, egal wie hoch. Sonst müssen keine weiteren Bedingungen erfüllt werden. Außerdem sind alle grundlegenden Bankleistungen inklusive, wie Überweisungen, eine Karte und Kartenzahlungen. Bei fünf Konten können Verbraucherinnen und Verbraucher sogar eine Filiale aufsuchen“, sagt Heike Nicodemus, Finanz-Expertin der Stiftung Warentest.

 

Bei 17 weiteren Banken und Sparkassen ist ein kostenloses Girokonto an Bedingungen geknüpft, erläutert die Expertin: „Wer monatlich Gehalt oder Rente in einer bestimmten Höhe auf sein Konto erhält, der bekommt auch bei großen Filialbanken ein kostenloses Konto. Bei einigen reichen hier schon 700,- Euro monatlich, die Frankfurter Sparkasse fordert stolze 5.000 Euro Geldeingang für ein Gratis-Konto. Einige Anbieter setzen auch eine bestimmte Anzahl an Transaktionen oder eine Newsletter-Anmeldung voraus.“

 

Viel mehr Gratis-Auswahl gibt es für junge Erwachsene, bei einigen sogar bis 30 Jahren: Für sie sind 146 der geprüften Konten kostenlos, oft allerdings für junge Leute im Studium oder in der Ausbildung.

 

Insgesamt bewerten die Testerinnen und Tester der Stiftung Warentest einen Kontoführungspreis von bis zu 60 Euro im Jahr als akzeptabel. Die gute Nachricht: Trotz allgemeiner Preissteigerungen ist die Zahl der Girokonten in diesem Preissegment im vergangenen Jahr gleichgeblieben. Die Modellperson im Test hat die Auswahl aus 73 fairen Angeboten.

 

 

Der gesamte Girokonten-Test mit allen Ergebnissen erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/girokonten.

gibt es eine ständig aktualisierte Preisübersicht über alle Kontomodelle, egal ob gratis, günstig oder teuer.

Quelle „Stiftung Warentest“ 


Die Erholung des Konsumklimas legt eine Pause ein

07/2024 -Die Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland ist im Juni vorerst zum Stillstand gekommen. Sowohl die Einkommens- als auch die Konjunkturerwartung müssen in diesem Monat moderate Einbußen hinnehmen. Die Anschaffungsneigung verliert minimal im Vergleich zum Vormonat und stagniert damit weiter auf einem sehr niedrigen Level. Die Sparneigung legt dagegen etwas zu und festigt damit ihr ohnehin hohes Niveau. Unter Beachtung dieser Entwicklungen geht das Konsumklima insgesamt etwas zurück: Der Indikator sinkt in der Prognose für Juli im Vergleich zum Vormonat (revidiert -21,0 Punkte) um 0,8 Zähler auf -21,8 Punkte. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Nach vier Anstiegen in Folge muss der Konsumklima-Indikator nun einen kleinen Rückschlag hinnehmen. Neben den etwas rückläufigen Einkommensaussichten ist dafür vor allem die Sparneigung verantwortlich, die im Juni um 3,2 Punkte auf 8,2 Punkte ansteigt.

 

„Die Unterbrechung des zuletzt verzeichneten Aufwärtstrends des Konsumklimas zeigt, dass der Weg aus der Konsumflaute mühsam werden wird und es immer wieder zu Rückschlägen kommen kann“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Die im Mai wieder etwas höhere Inflationsrate im Land sorgt für mehr Verunsicherung bei den Konsumenten, die auch im Anstieg der Sparneigung zum Ausdruck kommt. Für eine nachhaltige Erholung der Konsumstimmung benötigen die Verbraucher – neben den existierenden realen Einkommenszuwächsen – auch Planungssicherheit, die vor allem für größere Anschaffungen der Haushalte notwendig ist. Und diese Planungssicherheit wird dann zurückkehren können, wenn zum einen der Preisauftrieb weiter gebremst wird, und zum anderen den Verbrauchern klare Zukunftsperspektiven aufgezeigt werden. Dazu gehört auch, dass von der Regierung zügig und klar kommuniziert wird, was auf sie als Folge der anstehenden Haushaltsberatungen an Be- und Entlastungen zukommen wird. Dann können sich auch die spürbaren realen Einkommenszuwächse durchsetzen und die Verbraucher werden verstärkt bereit sein, größere Ausgaben zu tätigen“, so Rolf Bürkl.

 

Der Aufwärtstrend der Einkommenserwartung ist vorerst gestoppt

 

Der klare Aufwärtstrend der Einkommenserwartung ist im Juni – zumindest für den Moment – zum Stillstand gekommen. Nach zuletzt vier Anstiegen in Folge verliert der Indikator 4,3 Zähler und sinkt auf 8,2 Punkte. Dennoch beträgt das Plus gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres knapp 19 Punkte.

 

Wesentlicher Grund für den moderaten Rückgang der Einkommensaussichten dürfte der Anstieg der Inflationsrate sein. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug die Teuerungsrate im Mai dieses Jahres 2,4 Prozent, nachdem sie im März und April jeweils bei 2,2 Prozent lag. Sie hat sich damit wieder etwas von dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von etwa 2 Prozent entfernt. Der Einfluss der Inflation auf die Einkommenserwartung wird durch eine ebenfalls im Juni durchgeführte tiefergehende Analyse des NIM zu den Einkommenserwartungen bestätigt. So gaben in einer offenen Abfrage gut 62 Prozent der Befragten die steigenden Preise als wesentlichen Grund für ihren Einkommenspessimismus an.

 

Die Anschaffungsneigung verharrt weiter im Keller

 

Nach wie vor zeigt die Anschaffungsneigung der Verbraucher kaum Bewegung. Der Indikator verharrt seit mehr als zwei Jahren auf einem überaus niedrigen Niveau. In diesem Monat verliert er 0,7 Zähler und weist nun -13 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres wird ein mageres Plus von 1,6 Punkten gemessen.

 

Die gegenwärtige Kaufzurückhaltung ist zu einem wesentlichen Teil auf steigende Preise zurückzuführen. Wenn die privaten Haushalte mehr für Nahrungsmittel und Energie aufwenden müssen, fehlen die finanziellen Mittel für größere Anschaffungen. Zudem sorgt die fehlende Planungssicherheit dafür, dass eher Rücklagen für Notfälle oder ähnliches gebildet werden, die für den Konsum damit ebenfalls nicht zur Verfügung stehen.

 

Die Hoffnung auf eine rasche konjunkturelle Belebung ist getrübt

 

Die Hoffnungen der Deutschen auf eine zügige konjunkturelle Belebung im Verlauf dieses Jahres haben im Juni einen Dämpfer erhalten. Nach vier Anstiegen in Folge verliert der Konjunkturindikator 7,3 Zähler und sinkt auf 2,5 Punkte.

 

Trotz des Rückgangs im Juni ist davon auszugehen, dass sich Konjunkturerholung in Deutschland in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen dürfte. Allerdings wird sie nach Einschätzung der Verbraucher eher schwach ausfallen. Erst im kommenden Jahr erwarten einige Wirtschaftsexperten eine leichte Beschleunigung.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Die Erholung des Konsumklimas legt eine Pause ein

Die News als PDF-herunterladen


Verbrauchertäuschung: Warnhinweise auf Mogelpackungen gefordert

07/2024 -vzbv und Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz von Verbraucher:innen vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt – Die Packung Streichfett hat auf einmal nur noch 400 Gramm statt 500 Gramm Inhalt oder ein Orangensaft wird vom Fruchtsaft zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis. Solche Mogelpackungen finden sich immer häufiger im Supermarkt. Für Verbraucher:innen sind diese versteckten Preiserhöhungen auf den ersten Blick oft kaum zu erkennen. In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler ab dem 1. Juli 2024 Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Auch in Deutschland muss es endlich vorangehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern die Bundesregierung auf, Mogelpackungen zu regulieren.

 

„Verbraucher:innen müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden“, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

 

Aus Sicht des vzbv und der Verbraucherzentrale Hamburg muss die Bundesregierung Verbraucher:innen besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen.

 

Anzahl der Mogelpackungen steigt

 

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt seit vielen Jahren eine Liste mit Mogelpackungen. Im Jahr 2023 hat sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 zeichnen sich hohe Beschwerdezahlen ab. Unter den Mogelpackungen gibt es sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe).

 

„Viele Menschen bemerken nicht, wenn sie bei ihrem täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen. Eine reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis fällt oft nicht direkt auf. Noch schwieriger ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erkennen, wenn Hersteller hochwertige Zutaten durch minderwertige austauschen“, so Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Verärgerung der Menschen ist riesig.“

 

„In Zeiten hoher Lebensmittelpreise sparen einige Hersteller an Inhalt und Qualität und täuschen so Verbraucher:innen“, so Pop. „Die Bundesregierung muss dieser Verbrauchertäuschung einen Riegel vorschieben.“

 

BMUV muss handeln

 

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hat in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Dieses Vorhaben liegt seitdem in der Ressortabstimmung. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern, dass das BMUV das Thema Mogelpackungen endlich angeht und sich nicht nur auf Mogelpackungen mit geringem Inhalt bezieht, sondern alle Formen von Shrink- und Skimpflation berücksichtigt. Die Bundesregierung muss sich zudem auch auf EU-Ebene für eine gesetzliche Regulierung von Mogelpackungen einsetzen.

 

Geltende Regelungen in Europa

 

In Ungarn (seit 1. März 2024) und in Frankreich (ab 1. Juli 2024) müssen Lebensmitteleinzelhändler Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Aus Sicht des vzbv kann ein Hinweis am Regal nur eine Übergangslösung sein. „Es müssen diejenigen in die Pflicht genommen werden, die Mogelpackungen in Umlauf bringen. Und das sind die Hersteller“, so Pop.

 

In Frankreich können Verbraucher:innen Mogelpackungen bei einer staatlichen Stelle melden. Der vzbv fordert eine solche Meldestelle auch für Deutschland. Aus Sicht des vzbv kann dafür das Portal Lebensmittelklarheit des vzbv dienen.

 

 

Download

 

Quelle:
vzbv: Mogelpackungen - Verbrauchertäuschung auf den zweiten Blick



So klappt die Planung für die Frührente

07/2024 - Ein früher Rentenstart ist verlockend – doch reicht das Geld? Finanztest rechnet vor: Wie hoch ist die Bruttorente bei vorzeitigem Ruhestand? Und wie viel steht davon am Monatsende tatsächlich zur Verfügung? Die Expertinnen und Experten zeigen, welche vier Punkte ältere Berufstätige berücksichtigen müssen, um sicher planen zu können.

 

Je früher der Rentenstart, desto niedriger die Renten. Das gilt nicht nur für die gesetzliche, sondern auch für Betriebs- oder Privatrenten. Anhand zweier Modellfälle, einem Durchschnittsverdiener und einer Besserverdienerin, zeigen die Expertinnen und Experten von Finanztest, wie sich ein früherer Rentenstart auf das jeweilige Alterseinkommen auswirkt.

 

Finanztest erklärt, welche vier Schritte Versicherte berücksichtigen müssen, um zielgerichtet planen zu können: Es gilt, die eigene Bruttorente herauszufinden, Abschläge mit einzuberechnen, Kranken- und Pflegeversicherungen zu berücksichtigen und schließlich den Steuerabzug zu kalkulieren. „Planen Sie zu Rentenbeginn eine Reserve für die Steuer ein. Wie viel Sie tatsächlich zahlen müssen, wissen Sie nicht gleich, sondern erst im Jahr darauf nach Ihrer ersten Steuererklärung im Ruhestand“, rät Expertin Isabell Pohlmann. Eine weitere Option: Frührente plus Job. Eine Übersicht zeigt, wie sich Abzüge für Steuern und Sozialabgaben bei Nebenverdiensten auswirken und was sich am Ende wirklich lohnt.

 

 

Die vollständigen Berechnungen und Tipps zum früheren Rentenstart finden sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/fruehrente.

 

Quelle „Stiftung Warentest“ 


Konsumklima bleibt auf Erholungskurs

06/2024 -Die Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland setzt sich im Mai dieses Jahres fort: Die Einschätzung der Deutschen zu den Konjunkturaussichten legen deutlich zu, ihre Einkommenserwartungen steigen moderat und ihre Sparneigung geht spürbar zurück. Allerdings nimmt die Anschaffungsneigung nur minimal zu. Insgesamt verbessert sich das Konsumklima damit zum vierten Mal in Folge. Der Indikator steigt in der Prognose für Juni im Vergleich zum Vormonat (revidiert -24,0 Punkte) um 3,1 Zähler auf -20,9 Punkte. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Neben dem leichten Anstieg der Einkommenserwartung ist es vor allem dem deutlichen Rückgang der Sparneigung zu verdanken, dass das Konsumklima seinen Aufwärtstrend fortsetzt. Der Sparindikator verliert gegenüber dem Vormonat fast 10 Zähler und sinkt auf 5,0 Punkte. Dies ist der niedrigste Wert seit August 2023. Damals wurden 0,5 Punkte gemessen.

 

„Sinkende Inflationsraten in Verbindung mit ansehnlichen Lohn- und Gehaltszuwächsen stärken die Kaufkraft der Verbraucher. Dies hat zum einen eine stimulierende Wirkung auf die Einkommenserwartungen und verringert zum anderen die Verunsicherung der Konsumenten, die in den Vormonaten auch in der vergleichsweise hohen Sparneigung zum Ausdruck kam“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Dennoch ist davon auszugehen, dass die Verunsicherung der deutschen Konsumenten noch immer stark ausgeprägt ist. Denn nach wie vor fehlen klare Zukunftsperspektiven im Land, was zu geringer Planungssicherheit bei Anschaffungen führt. Nur wenn für die Menschen diese Sicherheit zurückkehrt, werden sie auch bereit sein, ihre steigende Kaufkraft wieder in größere Anschaffungen zu investieren.“

 

Einkommenserwartungen bleiben im Aufwärtstrend

 

Mit einem vierten Anstieg in Folge bleiben die Einkommensaussichten auch im Mai dieses Jahres klar im Aufwind. Der Indikator gewinnt aktuell 1,8 Punkte hinzu und klettert damit auf 12,5 Punkte. Allerdings hat sich der Zuwachs im Vergleich zu den drei vorangegangenen Monaten abgeschwächt. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Plus mehr als 20 Punkte. Bessere Einkommenserwartungen wurden zuletzt vor dem Ukraine-Krieg im Januar 2022 mit 16,9 Zählern gemessen.

 

Der Grund für den zunehmenden Einkommensoptimismus liegt in der Kombination von beachtlich steigenden Löhnen, Gehältern und gesetzlichen Altersbezügen sowie in einer sinkenden Inflationsrate. So lag die Preissteigerungsrate nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes im April bei 2,2 Prozent. Sie liegt damit sehr nahe am Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von etwa 2 Prozent. Dies führt zu realen Einkommenszuwächsen bei den privaten Haushalten und stärkt deutlich die Kaufkraft.

 

Anschaffungsneigung tritt auf der Stelle

 

Im Gegensatz zum Vormonat profitiert die Anschaffungsneigung im Mai nicht von den zunehmenden Konjunktur- und Einkommenserwartungen. Der Indikator tritt weiter auf der Stelle und gewinnt nur 0,3 Punkte hinzu. Er weist nun -12,3 Punkte auf. Seit mehr als zwei Jahren bewegt sich die Anschaffungsneigung nun in einem Korridor von mageren -20 bis -10 Punkten und lässt bislang keinerlei Erholungstendenzen erkennen.

 

Nach wie vor hohe Preise bei Energie und Nahrungsmitteln sowie die anhaltende Verunsicherung und fehlende Planungssicherheit sorgen dafür, dass die Haushalte wenig in größere Anschaffungen investieren und ihre finanziellen Mittel eher – z.B. als Rücklagen für Notfälle – auf die Seite legen. Diese Kaufzurückhaltung wird auch durch die amtliche Statistik bestätigt. Nach ersten vorläufigen Schätzungen des Statistischen Bundesamtes dürften die privaten Konsumausgaben in Deutschland im ersten Quartal dieses Jahres zurückgegangen sein.

 

Hoffnung auf konjunkturelle Belebung wächst

 

Die Hoffnungen der Menschen auf eine Belebung der deutschen Konjunktur im weiteren Verlauf dieses Jahres steigen: Der Indikator Konjunkturerwartung legt im Mai zum vierten Mal in Folge zu. Zudem fällt der Zuwachs in diesem Monat mit einem Plus von 9,1 Punkten deutlich aus. Die Konjunkturstimmung klettert damit auf einen Wert von 9,8 Punkten.

 

Und nicht nur bei den Verbrauchern mehren sich die Stimmen auf eine leichte Erholung der deutschen Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2024. Auch die Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass es zu einer Erholung kommen kann, wenn auch das Wachstum vermutlich schwach ausfallen wird. Die ersten Ergebnisse für 2024 sind tendenziell positiv: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes dürfte die deutsche Wirtschaft in den ersten drei Monaten dieses Jahres mit +0,2 Prozent leicht gewachsen sein.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Konsumklima: Konsumklima bleibt auf Erholungskurs

Die News als PDF-herunterladen


Verbraucherüberschuldung: vzbv fordert Reform für Kreditvergabe

06/2024 -Kreditprobleme als Folge der Inflation: Jede:r Fünfte betroffen – vzbv stellt Gutachten zur Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland vor. Überschuldung kann für Verbraucher:innen zu einem großen Problem werden. Insgesamt knapp jede:r Fünfte hat aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten Probleme, einen aufgenommenen Kredit zu tilgen. Jüngere sind davon deutlich häufiger betroffen als Ältere. Das ergab eine Online-Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv fordert Verbraucher:innen bereits bei der Kreditvergabe besser zu schützen und stellt gemeinsam mit dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff) ein Gutachten vor.

 

„Kredite können Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Vorhaben wie einen Auto- oder Küchenkauf zu realisieren oder finanzielle Engpässe zu überbrücken. Wir beobachten jedoch, dass Banken immer wieder Kredite vergeben, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in der finanziellen Überforderung oder Überschuldung enden“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Die gestiegenen Kosten in den vergangenen Monaten haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bei der Tilgung eines Kredites weiter unter Druck gesetzt.“

 

Überschuldung durch riskante Kreditprodukte

 

19 Prozent gaben in einer Online-Befragung des vzbv an, dass sie wegen gestiegener Lebenshaltungskosten Probleme haben, ihren Kredit zu tilgen. Bei den 16- bis 29-jährigen ist es knapp jede:r Dritte (31 Prozent).

 

Das Ergebnis einer weiteren vzbv-Befragung unter Schuldnerberater:innen legt nahe, dass Kreditgeber:innen aufgrund von unzureichenden Kreditwürdigkeitsprüfungen mitunter überfordernde Kreditkonditionen für Verbraucher:innen festlegen. Diese wiederum können einen zusätzlichen Kreditbedarf schaffen, der für Verbraucher:innen in die Überschuldung führen kann. Die von den Schuldnerberater:innen dabei am häufigsten als besonders problematisch angesehenen Kreditprodukte sind Buy-Now-Pay-Later (16 von 22 Berater:innen), Dispositions- (15 Berater:innen) und Kreditkartenkredite (13 Berater:innen).

 

Kreditvergabe: Überschuldungs- und Datenschutz vereinen

 

Gemeinsam mit dem iff hat der vzbv am Dienstag ein Gutachten veröffentlicht, das Perspektiven für den Verbraucherschutz bei der nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie aufzeigt.

 

Das Gutachten stellt grundsätzlich fest, dass die Richtlinie Kreditgeber:innen konkret verpflichtet, die individuellen Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben von Verbraucher:innen zu betrachten. Dabei besteht allerdings ein Interpretationsspielraum, der zu einer reinen Einkommensbetrachtung bei der Vergabe von Mini- und Kurzzeitkrediten führen kann – ohne die Ausgaben der Kreditnehmer:innen zu berücksichtigen. Die mögliche Folge: Kreditgeber setzen die Kreditrate zu hoch an. Überschuldung wäre erneut die Folge.

 

Das Gutachten sieht die Datenverarbeitung von Kontoinformationen als notwendig an. Um Überschuldungs- und Datenschutz gleichermaßen zu berücksichtigen, schlägt das Gutachten allerdings vor, dass die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung durch ein strenges Verarbeitungsverbot von sensiblen Verbraucherdaten ergänzt werden sollte.

 

Verbraucher:innen bei der Kreditvergabe schützen

 

„Die Kreditwürdigkeitsprüfung muss so gestaltet werden, dass bei jeder Art von Verbraucherkrediten das individuelle Einkommen und die regelmäßigen Ausgaben geprüft werden, ohne dabei sensible Verbraucherinformationen zu verarbeiten“, sagt Mohn.

 

Um Verbraucher:innen bei der Kreditvergabe vor Überschuldung zu schützen, fordert der vzbv unter anderem folgende Punkte gesetzlich festzulegen:

 

  • Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung müssen Banken für alle Kreditarten das Einkommen und die regelmäßigen Ausgaben von Verbraucher:innen prüfen. Auch bei Minikrediten müssen bestehende Forderungen aus anderen Kreditverträgen berücksichtigt werden. 
  • Vor der Verarbeitung der Kontoinformationen muss die kontoführende Bank zum Schutz von sensiblen Verbraucherinformationen die Daten in Kategorien zusammenfassen. 
  • Die Kreditentscheidung muss nachvollziehbar dargestellt werden. 
  •  Flexible Rückzahlungskonditionen müssen für Verbraucher:innen in finanziellen Krisensituationen verpflichtend angeboten werden.

 

Um das Ticket attraktiv zu halten, müssen auch die offenen Finanzierungsfragen schnell geklärt werden: „Bund und Länder müssen eine Finanzierung zusichern, die den Einstiegspreis von 49 Euro pro Monat bis mindestens 2030 festschreibt“, sagt Pop.

 

Hintergrund

 

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie trat am 30. Oktober 2023 in Kraft und muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 20. November 2025 national umgesetzt werden. Die Richtlinie regelt die Vergabe von Verbraucherkrediten und soll Verbraucher:innen besser vor Ver- oder Überschuldung durch Kredite schützen. Immobilienkredite werden in der Richtlinie explizit nicht behandelt.

 

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erarbeitet aktuell einen Referentenentwurf, der als Grundlage für den weiteren Gesetzgebungsprozess dienen wird. Prinzipiell müssen die Mitgliedsstaaten die Vorgaben der EU-Richtlinie deutungsgleich in das nationale Recht übertragen, wobei bei Formulierungen oder durch gesetzliche Öffnungsklauseln ein nationaler Spielraum besteht.

 

Download

 

Quelle:
vzbv: Verbraucherüberschuldung: vzbv fordert Reform für Kreditvergabe



E-Bikes: Trekking-Räder mit neuer Motortechnik machen das Rennen

06/2024 - Das Frühlingswetter schreit geradezu: Rauf auf´s Rad! Für komfortable Touren auf Asphalt aber auch Feldwegen und Schotterpisten sollen Trekking-E-Bikes sorgen. Unter den 11 Pedelecs im Test der Stiftung Warentest sind die sechs besten allesamt mit einer neuen Bosch-Automatik ausgestattet. Den Doppelsieg holen zwei E-Bikes zu 3 900 und 4 500 Euro. Andere sind ihnen dicht auf den Fersen. Günstigere mit Hinterradmotor punkten eher bei kurzen Flachlandtouren.

 

Der Praxistest in der hügeligen Steiermark zeigt, welche Trekking-E-Bikes das Feld anführen und welche den Anschluss verlieren. Vor allem die sechs Modelle mit Bosch-Motoren überzeugen. Ihre Automatik-Modi „Auto“ und „Tour+“ unterstützen je nach Gelände und Fahrweise mal stärker, mal schwächer. Das macht Schalten zwischen den Unterstützungsstufen überflüssig. „Uns hat überrascht, wie harmonisch sich die neue Automatik-Unterstützung des Bosch-Antriebs fährt“, so Stiftung Warentest-Experte Nico Langenbeck.

 

Der Test offenbart ein deutliches Gefälle zwischen den hochpreisigen Modellen und den Discount-Bikes: Acht der Räder im Test besitzen einen Mittelmotor – im mittel- und hochpreisigen Segment Standard. Das Gewicht verteilt sich gleichmäßig, die Kraft beim Treten überträgt sich unmittelbar und effizient. Zum Vergleich wurden auch drei E-Bikes mit Hinterradmotor geprüft. Sie sind einfacher ausgestattet, preisgünstiger und haben einen kleineren Akku. Sie fahren weniger gleichmäßig und die Antriebsweise ist nicht ungefährlich: Schon bei einer geringen Bewegung der Tretkurbel springt der Motor an und das Rad macht einen kleinen Satz. Hört man auf zu treten, schiebt der Motor noch nach. Bei der funktionalen Sicherheit ist das nur ausreichend.

 

 

Alle Details des E-Bike-Tests finden sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/e-bikes.

 

Quelle „Stiftung Warentest“ 


Konsumklima: Zwei-Jahres-Hoch auf niedrigem Niveau

05/2024 -Die Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland setzt sich im April dieses Jahres fort. Die Einkommenserwartung legt spürbar zu, die Konjunkturerwartung und die Anschaffungsneigung steigen moderat. Das Konsumklima verbessert sich damit zum dritten Mal in Folge. In der Prognose für Mai nimmt der Indikator im Vergleich zum Vormonat (revidiert -27,3 Punkte) um 3,1 Zähler auf -24,2 Punkte zu. Er erreicht damit ein Zwei-Jahres-Hoch, allerdings immer noch auf einem überaus niedrigen Niveau. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Die Sparneigung verhindert in diesem Monat einen kräftigeren Anstieg des Konsumklimas, denn die Verbraucher tendieren im April wieder etwas mehr dazu, zu sparen – was sich in der leicht steigenden Sparneigung widerspiegelt: Diese gewinnt 2,5 Punkte hinzu und weist mit 14,9 Zählern weiter ein überaus hohes Niveau auf. Vor 12 Monaten lag der Sparindikator noch bei 1,8 Punkten. Dies ist ein Plus von mehr als 13 Punkten.

 

„Der im Vergleich zu den beiden Vormonaten stärkere Anstieg des Konsumklimas ist vor allem auf die spürbare Zunahme der Einkommenserwartungen zurückzuführen“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Aus unseren Analysen wissen wir, dass sich die Einkommenserwartungen vor allem an der realen Einkommensentwicklung orientieren. Und hier sind die Signale durchaus positiv. Lohn- und Gehaltszuwächse in Verbindung mit einer zuletzt rückläufigen Inflationsrate bilden die Basis für eine steigende Kaufkraft bei den privaten Haushalten.“

 

Nach wie vor herrscht unter den Konsumenten in Zeiten multipler Krisen und fehlender Zuversicht in die weitere wirtschaftliche Entwicklung eine starke Verunsicherung, auch weil eine klare und nachvollziehbare Perspektive zur weiteren Entwicklung des Landes in ihren Augen nicht erkennbar ist. Die derzeit schlechte Stimmung liegt wie ein Schleier über den Fakten. Folglich bleiben kräftige Impulse für die Binnennachfrage nach wie vor aus.

 

Einkommenserwartungen legen deutlich zu

 

Bereits zum dritten Mal in Folge legt die Einkommenserwartung der Verbraucher im April zu. Zudem fällt das Plus mit 12,2 Punkten kräftig aus. Der Indikator klettert auf 10,7 Punkte. Er lag zuletzt im Januar 2022 auf einem höheren Niveau. Damals wurden 16,9 Zähler gemessen.

 

Insgesamt hat sich der Einkommensindikator seit Anfang des Jahres bereits um mehr als 30 Punkte verbessert. Die privaten Haushalte verzeichnen derzeit deutliche reale Einkommenszuwächse, da zum einen sowohl die tariflichen Löhne und Gehälter wie auch die gesetzlichen Altersbezüge signifikant gestiegen sind und auch in den kommenden Monaten noch steigen werden. Zum anderen sinkt derzeit die Inflationsrate und hat im März einen Wert von 2,2 Prozent erreicht. Damit ist sie dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von etwa zwei Prozent erheblich nähergekommen. Dies stärkt die Kaufkraft der Haushalte.

 

Die Anschaffungsneigung verbessert sich moderat

 

In diesem Monat profitiert die Anschaffungsneigung – allerdings nur moderat – von den kräftig gestiegenen Einkommenserwartungen der Verbraucher. Nach einer stagnierenden Entwicklung im Vormonat gewinnt die Anschaffungsneigung im April 2,7 Zähler hinzu. Sie weist aktuell -12,6 Punkte auf. Allerdings bewegt sie sich damit nach wie vor auf einem überaus niedrigen Niveau. Sie liegt sogar deutlich unter den Werten, die in den beiden coronabedingten Lockdowns 2020 und 2021 gemessen wurden. Neben steigenden Preisen sorgt vor allem eine ausgeprägte Verunsicherung der Konsumenten dafür, dass die privaten Haushalte ihre finanziellen Mittel eher auf die Seite legen und weniger in den Konsum investieren.

 

Konjunkturaussichten etwas weniger pessimistisch

 

Auch die Konjunkturerwartungen legen im Zuge der generellen Stimmungsaufhellung zu: Der Indikator gewinnt 3,8 Punkte hinzu und steigt damit auf 0,7 Zähler. Dies ist seit Juli 2023 der beste Wert: damals wurden 3,7 Punkte gemessen. Allerdings steht im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres noch immer ein deutliches Minus von 13,6 Punkten zu Buche.

 

Trotz des dritten leichten Anstieges der Konjunkturerwartungen in Folge steht eine nachhaltige Erholung der Konjunktur aus Verbrauchersicht immer noch aus. So geht auch der Internationale Währungsfonds (IWF) in seiner kürzlich veröffentlichten Prognose davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr in Deutschland nur um magere 0,2 Prozent zulegen wird. Er schließt sich damit im Wesentlichen früheren Vorhersagen von Forschungsinstituten und Regierung an. Dabei soll die Konjunktur nach schwächeren ersten sechs Monaten in der zweiten Jahreshälfte 2024 wieder etwas anziehen.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Konsumklima: Zwei-Jahres-Hoch auf niedrigem Niveau

Die News als PDF-herunterladen


Ein Jahr Deutschlandticket: viele Probleme bleiben

05/2024 -Vor einem Jahr am 1. Mai startete das Deutschlandticket. Damit wurde Bus- und Bahnfahren für viele Verbraucher:innen einfacher und günstiger. Es ist ein Erfolgskonzept, das bei den Menschen auf viel Zustimmung stößt. Ein Verbraucheraufruf des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit über 1.800 Rückmeldungen zeigt jedoch: Kauf und Kündigung werden den Nutzer:innen weiterhin schwer gemacht. Der vzbv fordert, den Kundenservice zu verbessern.

 

„Das Deutschlandticket hat vieles im öffentlichen Verkehr leichter gemacht. Es ist ein Meilenstein für den öffentlichen Nahverkehr. Unverständlich ist aber, warum bekannte Probleme nicht angegangen werden. Schwierigkeiten bei Kauf und Kündigung des Abos sind zu einem Dauerärgernis geworden. Kund:innen sollten mit gutem Service gehalten werden, das war doch Ziel des Deutschlandtickets. Wer sich unnötig ärgert, wendet sich auch wieder ab von Bus und Bahn“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

 

„Selbst wenn Verbraucher:innen den Anbieter wechseln, machen sie bisweilen laut Aufruf an anderer Stelle dieselben schlechten Erfahrungen. „Da bekommt die Branche ein Vertrauensproblem“, sagt Pop. „Die Verkehrsunternehmen müssen jetzt dringend nachbessern, damit das Deutschlandticket einfach nutzbar und zuverlässig wird.“

 

Schwierigkeiten bleiben bestehen

 

Im Mai 2023 hatte der vzbv den Verbraucheraufruf gestartet. Bisher haben sich mehr als 1.800 Verbraucher:innen zu ihren Erfahrungen mit dem Deutschlandticket geäußert. Dauerärgernis bleiben Kauf und Kündigung des Abonnements. Unzuverlässige technische Prozesse führen zum Beispiel dazu, dass Verbraucher:innen unbeabsichtigt mehrere Tickets auf den gleichen Namen kaufen. Notwendige Sicherheitsmechanismen um dies zu verhindern, fehlen auch ein Jahr nach der Einführung. Das kostet Verbraucher:innen Geld, Zeit und Nerven. „Die Anbieter müssen sicherstellen, dass es gar nicht erst zu Doppelbuchungen kommt“, sagt Pop.

 

Verbraucher:innen beschweren sich zudem darüber, dass Anbieter mit Hilfe von Kontoinformationsdiensten sensible Kontodaten oder sogar Zugang zum Online-Banking verlangen. So solle die Bonität sichergestellt werden. Für mehrere Verbraucher:innen, die sich auf den Aufruf meldeten, war das Grund genug, kein Deutschlandticket bei dem entsprechenden Anbieter zu erwerben.

 

Dauerärgernis Kundenservice

 

Weiteres Dauerärgernis ist der Kundenservice. Die Verkehrsunternehmen sind laut den Beschwerden telefonisch schlecht erreichbar und auf E-Mail-Anfragen kommen Standardtexte zurück. Das frustriert die Kund:innen.

 

Obwohl Verträge fristgerecht gekündigt wurden, beauftragten einige Anbieter Inkassounternehmen, um Zahlungsrückstände einzutreiben. Aus Angst vor schlechten Bonitätsbewertungen und weiteren Mahngebühren haben einige Verbraucher:innen nach eigener Aussage auch ungerechtfertigte Forderungen beglichen.

 

Deutschlandticket – wenig flexibel und diskriminierend

 

Ebenfalls für Kritik sorgt, dass einige Anbieter das Ticket ausschließlich als App-Version anbieten. Dieses Vorgehen wird von Verbraucher:innen als diskriminierend bewertet. Die Kündigungsfrist wurde zudem als verbraucherunfreundlich bewertet. Wiederholt forderten Verbraucher:innen, das Deutschlandticket monatlich flexibel und auch an Schaltern und Automaten – statt nur online – kaufen zu können.

 

„Dass nach einem Jahr Deutschlandticket die Verbrauchermeldungen pro Monat annähernd konstant bleiben zeigt: Die Anbieter haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Dabei sollten einfache und zuverlässige technische Prozesse und ein verlässlicher Kundenservice selbstverständlich sein“, sagt Pop.

 

Um das Ticket attraktiv zu halten, müssen auch die offenen Finanzierungsfragen schnell geklärt werden: „Bund und Länder müssen eine Finanzierung zusichern, die den Einstiegspreis von 49 Euro pro Monat bis mindestens 2030 festschreibt“, sagt Pop.

 

Hintergrund zur Auswertung

 

Für die Auswertung griff der vzbv auf Rückmeldungen aus einem Verbraucheraufruf zu den Erfahrungen mit dem Deutschlandticket zurück. Die Rückmeldungen erfolgten über ein Online-Formular auf der Webseite der Verbraucherzentralen. Hier gab es zwischen dem 18. Mai 2023 und dem 23. April 2024 insgesamt 1.828 Meldungen von Verbraucher:innen. Rückschlüsse auf die Häufigkeit der Problemschilderungen in der Gesamtbevölkerung sind aus den Daten nicht ableitbar.

 

Download

 

Quelle:
vzbv: Ein Jahr Deutschlandticket: viele Probleme bleiben



Nur die günstigste Solaranlage ist gut

05/2024 - Nur eins von acht getesteten Balkonkraftwerken ist gut. Die Hälfte der Solaranlagen schneidet im Test der Stiftung Warentest ausreichend oder mangelhaft ab. Bei drei Panels brach in der Schnee- und Sturmsimulation das Glas. Ein von mehreren Anbietern genutzter Wechselrichter kann andere Elektrogeräte und Funkverbindungen stören. Die Bundesnetzagentur hat ihn zur Überprüfung vom Markt genommen.

 

Das Segment der Steckersolargeräte boomt und durch neue Gesetze sollen Installation und Betrieb weiter vereinfacht werden. „Schon nach fünf Jahren kann sich eine Balkon-Solaranlage amortisieren“, so Testleiter Dirk Lorenz, „abhängig von Anschaffungskosten, Förderung, Jahresertrag und verbrauchtem Strom“.

 

Doch nur eine Anlage überzeugt im Test der Stiftung Warentest – sie erzeugt eine passable Strommenge, trotzt Sturm und Hagel und lässt sich recht leicht montieren. Es ist die günstigste Anlage im Test – allerdings ein Auslaufmodell. Drei Anlagen sind immerhin befriedigend.

 

In praller Sonne produzieren alle getesteten Anlagen reichlich Strom. „Doch verschattet zum Beispiel Laub einen Teil der Panels, sinkt die Ausbeute deutlich“, so Lorenz. Im Test wurden die Module zu einem Viertel abgedeckt. Im besten Fall brachten sie dann nur noch etwas mehr als die Hälfte ihrer Leistung.

 

Die Tester empfehlen daher, die Module an einem sonnigen Standort anzubringen und sie möglichst anzuwinkeln. Wenn sie senkrecht am Balkon hängen oder waagrecht auf dem Dach liegen, ist der Ertrag geringer.

 

Der Test Balkon-Solaranlagen findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift test sowie unter www.test.de/balkonkraftwerke.

 

Quelle „Stiftung Warentest“ 


NIQ Retail Spend Barometer: Privatausgaben in Deutschland steigen um 5,5 Prozent

04/2024 -In Deutschland sind die Privatausgaben für Produkte des täglichen Bedarfs (FMCG) und technische Gebrauchsgüter (Tech & Durables) im letzten Jahr um 5,5 Prozent im Vergleich zu 2022 gestiegen. 2023 umfasste dieser Markt insgesamt 394,5 Milliarden Euro. Die höheren Ausgaben wurden besonders durch Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Drogerieprodukten getrieben, während die Konsumenten im Bereich T&D gespart haben. Das neue NIQ Retail Spend Barometer kombiniert Daten von NIQ und GfK, um deutschlandweit einen möglichst holistischen Einblick in Marktpotenziale und Entwicklungen bei FMCG und technischen Gebrauchsgütern zu geben.

 

Das NIQ Retail Spend Barometer bietet einen vollständigen Überblick über die Ausgaben im FMCG-Sektor (Güter des täglichen Bedarfs, wie haltbare und frische Lebensmittel, Getränke und Drogeriewaren) sowie im Tech-und-Durables-Bereich (technische Konsumgüter, Haushaltsgeräte und Heimwerkerbedarf) in Deutschland. Dieser Kategorie- und kanalübergreifende, auf Basis echter Abverkaufsdaten getroffene Big-Data-Überblick ist bislang einzigartig. Das NIQ Retail Spend Barometer wird zukünftig quartalsweise veröffentlicht.

 

Preiserhöhungen treiben Ausgaben im FMCG-Sektor

 

Für FMCG-Produkte haben die Verbraucher in Deutschland im vergangenen Jahr insgesamt 8,9 Prozent mehr ausgegeben als 2022. Dieser Anstieg ist vor allem durch Preiserhöhungen begründet, die durch Inflation und höhere Beschaffungskosten getrieben sind. Über alle Kategorien hinweg fiel die Steigerung der Ausgaben im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr stärker aus als im zweiten Halbjahr. Im vierten Quartal wurde erstmals auch ein leichtes Absatzplus von 1,5 Prozent erreicht. Treiber dieser Entwicklung sind Discounter und Drogeriemärkte – klassische Supermärkte erlebten als einzige Vertriebsschiene kein Absatzwachstum.

 

2023 setzten Händler zudem verstärkt auf Sonderangebote: Der Anteil an Promotions stieg, vor allem im Bereich Lebensmittel. Dadurch konnten Händler einen Pull-Effekt erzielen und eine höhere Einkaufsfrequenz schaffen. Auch Eigenmarken sind im Aufwind: In fast allen Kategorien verzeichneten sie Zuwächse des Marktanteils, sowohl in Menge als auch in Umsatz. In den Kategorien Personal Care, Home Care und Tierfutter steigerten sowohl stationäre Drogeriemärkte als auch Online-Händler durch häufigere und umfangreichere Einkäufe ihre Umsätze.

 

Gespart wird bei Technologie, Haushaltsgroßgeräten und im Baumarkt

 

Anders sieht die Situation bei T&D-Produkten wie Haushaltsgeräten, technischen Konsumgütern oder Heimwerkerbedarf aus. Hier gingen die Einzelhandelsausgaben 2023 im Vergleich zu 2022 um 1,7 Prozent zurück. Insbesondere der Bereich Heimwerkerbedarf erlebte einen Umsatzrückgang von 4,4 Prozent. Auch Haushaltsgeräte (- 2,4 Prozent) und technische Konsumgüter (-1,6 Prozent) verzeichneten 2023 rückläufige Umsätze. Konsumenten fokussieren sich zunehmend darauf, defekte Produkte zu ersetzen, anstatt neue Produkte in den eigenen Haushalt einzuführen oder funktionierende Geräte upzugraden. Grund dafür sind eine sinkende Konsumlaune, die damit einhergehende Sparneigung sowie eine gewisse Sättigung in den Technikbereichen, die während der Pandemie stark nachgefragt waren.

 

Eine Ausnahme ist der Sektor Haushaltskleingeräte, der 2023 um 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wuchs. Innovative, multifunktionale Produkte entwickelten sich besser als der Marktdurchschnitt und konnten ein Preispremium erzielen. Dazu zählen vor allem Akkuhandstaubsauger, Fritteusen sowie Geräte für Haarpflege und -styling.

 

Preis- und Markenmanagement entscheiden über den Erfolg im Jahr 2024

 

„Das NIQ Retail Spend Barometer verdeutlicht, dass 2023 vor allem für Einzelhändler und Hersteller im Bereich technischer Gebrauchsgüter kein einfaches Jahr war. Auch FMCG-Händler wie Supermärkte spüren die Konsequenzen eines veränderten Einkaufsverhaltens in Zeiten von Inflation und Unsicherheit sowie den zunehmenden Kampf der Kanäle und Wettbewerber um die Budgets der Konsumenten“, so Oliver Schmitz, Head of Retail DACH bei NIQ/GfK. „Um 2024 attraktiv und wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Händler auf Grund von Inflation und Preiserhöhungen ihre Preise noch stärker und dynamischer managen – um wichtige Margen zu sichern. Dazu zählt auch ein kundenzentriertes Category Management. Als Wachstumsstrategie kann die Expansion in neue Sortimente, Kanäle oder gar Regionen oder Länder helfen. Unsere Daten zeigen, welche Wachstumskategorien sich 2023 gegen den Markt durchgesetzt haben und wo die Potenziale für 2024 liegen.“

 

„Marktdynamiken und Konsumentenverhalten wandeln sich immer schneller. In einem kompetitiven Umfeld reichen fragmentierte Daten und eine Portion Bauchgefühl nicht mehr aus“, so Michael McLaughlin, President, Global Retail bei NIQ. „Deshalb bieten wir unseren Kunden mit The Full View™ ein umfassendes, datenbasiertes Verständnis der Entwicklungen am Markt und klare, umsetzbare Empfehlungen für ihr Wachstum in der Zukunft.“

 

 

Pressemitteilung der GfK: NIQ Retail Spend Barometer

Die News als PDF-herunterladen


vzbv mahnt Online-Marktplatz Temu ab - Mehrere Verstöße auf der Plattform beanstandet

04/2024 -Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Temu abgemahnt. Zuvor stellte der vzbv mehrere Verstöße auf dem Online-Marktplatz mit chinesischen Produkten fest. Temu lässt Verbraucher:innen im Unklaren, wie die ausgewiesenen hohen Rabatte zustande kommen. Außerdem beanstandet der vzbv eine unzulässige Verwendung manipulativer Designs. Die hinter der Plattform stehende Whaleco Technology Limited hat auf die Abmahnung reagiert. Eine Unterlassungserklärung wurde jedoch nicht abgegeben. Der vzbv wird als nächstes über eine Klage gegen Temu entscheiden.

 

„In Deutschland und der Europäischen Union gelten Gesetze zum Schutz der Verbraucher:innen, an die sich alle Unternehmen halten müssen. Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucher:innen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören. Verbraucher:innen müssen vor derartigen Geschäftspraktiken geschützt werden“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

 

Abmahnung in mehreren Punkten

 

Der vzbv hat Temu in mehreren Punkten abgemahnt, unter anderem: 

 

  • Temu weist Rabatte von beispielweise 70 Prozent bei angebotenen Produkten aus. Weitere Informationen zu den Referenzpreisen werden nicht erteilt. 
  • Temu wirbt damit, dass sich der CO2-Fußabdruck verringere, wenn sich Verbraucher:innen ihre Waren nicht nach Hause, sondern zu einer Abholstelle in ihrer Nähe liefern lassen. Dabei haben die Produkte bis zur Zustellung bereits lange Wegstrecken zurückgelegt. 
  • Während des Bestellens zeigt der Online-Marktplatz zahlreiche Hinweise, wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ und „Mehr als 54 Nutzer haben wiederholt gekauft! Warum nicht 2 auf einmal…“. Manipulative Designs, sogenannte Dark Patterns, sind laut Digital Services Act der EU seit 17. Februar 2024 verboten. 
  • Der Online-Marktplatz informiert aus vzbv-Sicht unzureichend darüber, wie die Echtheit von Produktbewertungen gewährleistet wird. Anbieter sind jedoch verpflichtet, Informationen hierzu zur Verfügung zu stellen. 
  • Zudem fehlen aus Sicht des vzbv auf der Plattform Angaben über die Identität von Produktanbietern.

 

Parallel zur Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands raten Verbraucherzentralen zu Vorsicht beim Online-Shopping mit Temu. Verbraucher:innen finden unter www.verbraucherzentrale.de Hinweise, die sie beim Einkauf auf der Plattform beachten sollten.

 

 

Download

 

Quelle „vzbv mahnt Online-Marktplatz Temu ab - Mehrere Verstöße auf der Plattform beanstandet“ 


Internetprovider: Viele liefern nicht das versprochene Datentempo

04/2024 - Internetprovider liefern häufig nicht die versprochene Übertragungsgeschwindigkeit. Selbst die besten Anbieter bringen nur bei weniger als 60 Prozent der Messungen die volle Leistung. Das zeigen die neuesten Zahlen der Bundesnetzagentur, die die Stiftung Warentest ausgewertet hat.

 

Sie hat die Daten der „großen Vier“ – 1&1, O2, Telekom und Vodafone – sowie von sechs regionalen Anbietern analysiert. Datengrundlage sind mehr als 300.000 Messungen, die über die App der Bundesnetzagentur vorgenommen wurden

 

Provider verweisen bei Problemen oft auf alte Router, schwaches WLan oder zu viele Familienmitglieder, die gleichzeitig surfen. Das mag im Einzelfall stimmen. Die Zahlen zeigen jedoch: Oft liegt das Problem bei den Anbietern.

 

Die beworbene Maximalleistung wird in vielen Messungen nicht erreicht. Und selbst drei Viertel der Maximalleistung liefert kein Anbieter verlässlich. „Die Detailauswertung zeigt große Unterschiede zwischen einzelnen Anbietern und auch zwischen Stadt und Land“, sagt Projektleiter Thomas Grund. „In großen Städten sind die Werte noch etwas besser als auf dem Land.“

 

Weniger Geschwindigkeit als versprochen – das müssen Kunden nicht hinnehmen. Sie haben dann laut Stiftung Warentest Anspruch auf Preisminderung oder Vertragskündigung. Mehrfache Messungen mit LAN-Kabel bieten dafür ein rechtssicheres Messprotokoll. Die App der Bundesnetzagentur ist unter breitbandmessung.de erhältlich.

 

In Regionen komplett ohne Breitbandverbindung und für Wohnmobilbesitzer kann Internet per Satellit eine gute Alternative sein. Damit surft man komfortabel, stabil und schnell zu moderaten Preisen, zeigt ein exemplarischer Test der Stiftung Warentest.

 

Das Finanztest Spezial hat 132 Seiten und ist für 12,90 Euro ab 28. Januar 2023 im Handel oder online unter www.test.de/steuerheft.

 

Beide Tests finden sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test sowie unter www.test.de/schnellesinternet und www.test.de/starlink.

 

Quelle „Stiftung Warentest“ 


Konsumklima: Stabilisierung auf niedrigem Niveau

03/2024 -Nach dem herben Rückschlag im Vormonat verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland im Februar geringfügig. Die Einkommenserwartungen legen zwar zu, aber die Anschaffungsneigung und die Konjunkturerwartung weisen kaum eine Veränderung auf. Dämpfend wirkt zudem die Sparneigung. Das Konsumklima legt daher nach dem deutlichen Rückgang im Vormonat nur wieder leicht zu. Der Indikator steigt in der Prognose für März auf -29 Punkte. Im Vergleich zum Vormonat (revidiert -29,6 Punkte) ist dies ein Anstieg von 0,6 Punkten. Dies zeigen die Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM für Februar. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Weil es die Deutschen in Anbetracht der allgemeinen Wirtschaftslage nach wie vor für ratsam halten, zu sparen, fällt die Erholung des Konsumklimas – trotz eines sprunghaften Anstiegs der Einkommenserwartungen – eher moderat aus. Die Sparneigung steigt im Februar mit einem Plus von 3,4 Punkten auf 17,4 Zähler und wirkt somit dämpfend auf das Konsumklima. Ein höherer Wert der Sparneigung wurde zuletzt zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise im Juni 2008 mit 21,4 Punkten gemessen. „Die Konsumenten sind stark verunsichert. Neben den nach wie vor steigenden Preisen dürften sicherlich schwächere Konjunkturprognosen für die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr ein wichtiger Grund dafür sein“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Zuletzt wurden die Aussichten für die deutsche Wirtschaft zunehmend pessimistischer eingeschätzt. So reduziert auch die Bundesregierung ihre Wachstumsprognose 2024 von ursprünglich 1,3 Prozent auf nur noch 0,2 Prozent. Deutschland muss vorerst weiter auf eine konjunkturelle Erholung warten“.

 

Damit ist auch eine rasche Erholung der Konsumkonjunktur nicht zu erwarten. Hierfür ist es neben einer weiteren Rückführung der Inflation vor allem wichtig, dass die Verunsicherung der Verbraucher schwindet und diese wieder mehr Vertrauen in die Zukunft gewinnen. Dann werden sie auch wieder eher bereit sein, zu investieren, d.h. größere Anschaffungen zu tätigen.

 

Einkommenserwartungen legen deutlich zu

 

Die Einkommenserwartungen können ihre deutlichen Verluste aus dem Vormonat im Februar mehr als kompensieren: Der Indikator gewinnt 15,2 Punkte hinzu und klettert damit auf -4,8 Punkte. Dies ist der beste Wert seit Februar 2022, also vor Ausbruch des Ukraine-Krieges. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres steht momentan ein deutliches Plus von 22,5 Punkten zu Buche.

 

Der gestiegene Einkommensoptimismus ist nicht unbegründet: Deutliche Lohn- und Rentenerhöhungen in Verbindung mit weniger stark steigenden Preisen werden zu spürbaren realen Einkommenszuwächsen führen. So ist im Januar 2024 die Inflationsrate auf 2,9 Prozent gesunken, nachdem sie im Dezember des vergangenen Jahres noch bei 3,7 Prozent lag.

 

Anschaffungsneigung profitiert nicht von gestiegenem Einkommensoptimismus

 

Die Anschaffungsneigung zeigt sich im Februar von den deutlich gestiegenen Einkommensaussichten jedoch völlig unbeeindruckt. Der Indikator bleibt nach einem minimalen Minus von 0,2 Punkten mit aktuell -15,0 Punkten nahezu unverändert.

 

Damit verharrt die Anschaffungsneigung weiter auf einem überaus niedrigen Niveau, das bereits seit Mitte 2022 zu verzeichnen ist. Trotz der wieder zunehmenden Kaufkraft zeigen sich die Konsumenten bezüglich größerer Anschaffungen derzeit sehr zurückhaltend. Dies liegt an dem bereits erwähnten fehlenden Zukunftsoptimismus der Verbraucher, der für Verunsicherung und mangelnde Planungssicherheit sorgt – diese ist jedoch für private Haushalte und deren größere Anschaffungen entscheidend.

 

Konjunkturaussichten nahezu unverändert

 

Die Verbraucher sehen auch zu Beginn des Jahres 2024 keine Anzeichen für eine nachhaltige Erholung der deutschen Wirtschaft. Ihre Einschätzungen zu den Konjunkturaussichten bleiben im Vergleich zum Vormonat nahezu unverändert. Der Indikator steigt um 0,2 Punkte und weist nun einen Wert von -6,4 auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres liegt er um mehr als 12 Punkte niedriger.

 

Die verhaltenen Aussichten spiegeln sich auch in den zurückgenommenen Prognosen für dieses Jahr bei Wissenschaft, Wirtschaft und Politik wider. So dürfte der Zuwachs beim Bruttoinlandsprodukt 2024 nur noch knapp im positiven Bereich liegen. Neben einem schwächelnden Konsum wird vermutlich auch eine eher mäßige Investitionsneigung der Unternehmen aufgrund einer schwachen Weltkonjunktur für die zu erwartende Stagnation verantwortlich sein.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Konsumklima: Stabilisierung auf niedrigem Niveau

Die News als PDF-herunterladen


Umfrage: Verbraucher:innen wünschen sich höhere Tierhaltungssstandards

03/2024 -vzbv fordert: Tierhaltung muss zukunftsfähig werden! Verbraucher:innen ist Tierschutz wichtig – das zeigt eine repräsentative Befragung der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC. In acht EU-Mitgliedstaaten, unter anderem in Deutschland, hat die Organisation Verbraucher:innen zu ihrer Einstellung zum Tierschutz und zur bestehenden Tierhaltungskennzeichnung befragt. Verbraucher:innen wurden auch nach ihrer Bereitschaft gefragt, mehr Geld für Lebensmittel auszugeben, wenn diese unter höheren Tierhaltungsstandards produziert wurden.

 

„Verbraucher:innen in ganz Europa ist Tierschutz wichtig. Sie wollen wissen, unter welchen Bedingungen Nutztiere gehalten werden und sie sind bereit, mehr Geld für Lebensmittel auszugeben, wenn diese tiergerechter hergestellt worden sind. Die Bundesregierung muss die Tierhaltungsstandards deutlich anheben. Höhere Standards sind ein wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Tierhaltung“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

 

Höhere Zahlungsbereitschaft für mehr Tierwohl

 

Etwa neun von zehn Befragten (88,5 Prozent) befürworten die Anhebung von Tierhaltungsstandards. Für mehr Tierschutz sind fast sieben von zehn Verbraucher:innen (69 Prozent) auch bereit, mehr zu zahlen. 

 

„Verbraucher:innen sind bereit, ihren Beitrag für mehr Tierwohl zu leisten. Eine zeitlich beschränkte Tierwohlabgabe ist sinnvoll, um den Umbau der Tierhaltung finanziell zu unterstützen. Allerdings muss die Abgabe nachvollziehbar nur denjenigen Landwirt:innen zugutekommen, die nachweislich für mehr Tierwohl in ihren Ställen sorgen“ so Pop. Dazu brauche es mehr Tiergesundheits- und Tierwohlkontrollen am lebenden Tier.

 

Verlässliche Förderpolitik notwendig

 

Aus Sicht des vzbv braucht es zusätzlich eine verlässliche und langfristig ausgerichtete Förderpolitik. Auch fast drei Viertel der europaweit Befragten (74 Prozent) wünschen sich für den Umbau der Tierhaltung finanzielle Unterstützung für Landwirt:innen von der EU. Sogar 77 Prozent der Befragten in Deutschland waren dieser Meinung.

 

„Damit die Tierhalter:innen in tiergerechte Haltungssysteme investieren und damit sie die höheren Tierhaltungsstandards umsetzen können, muss die Politik nun die Weichen stellen. Die Bundesregierung sollte eine Vorreiterrolle einnehmen und einen Fahrplan für den dringend notwendigen Umbau der Tierhaltung vorlegen. Dieser könnte als Blaupause für ein europäisches Konzept dienen“, so Pop.

 

Haltungskennzeichnung ausweiten

 

Verbraucher:innen wollen auch wissen, wie Tiere gehalten werden. Rund 72 Prozent der europäischen Verbraucher:innen wünschen sich eine Haltungskennzeichnung, wie sie es bereits europaweit bei Eiern gibt, auch für andere Tierarten. Bei Verbraucher:innen in Deutschland lag die Zustimmung zu einer erweiterten Kennzeichnung mit fast 77 Prozent sogar noch höher. In Deutschland gibt es zusätzlich zur europäischen Haltungskennzeichnung bei Eiern eine staatliche Haltungskennzeichnung für nicht-verarbeitetes Schweinefleisch.

 

„Die staatliche Haltungskennzeichnung weist Lücken auf. Sie muss schleunigst um weitere Tierarten ergänzt werden. Bei verarbeiteten Lebensmitteln tierischen Ursprungs, wie Wurst oder Salami-Pizza, sollte ebenfalls gekennzeichnet werden, wie die Tiere gehalten worden sind. Auch Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung gleichen bisher einer Blackbox. Verbraucher:innen sollten Informationen zur Haltung der Tiere in der Speisekarte finden“, so Pop. So könne sich ein Markt zu mehr tierfreundlich erzeugten Produkten entwickeln.

 

Download

 

Quelle „vzbv fordert: Tierhaltung muss zukunftsfähig werden“ 



1072 Euro Erstattung bringt die Einkommensteuererklärung im Schnitt

03/2024 - Angesichts der Energie- und Teuerungskrise sollen Steuererleichterungen für Entlastung sorgen. 2023 profitieren Steuerzahlende von vielen Neuerungen, von der Anhebung des Sparerpauschbetrags über vollständig abziehbare Rentenbeiträge bis zum höheren Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende. Doch erstmal steht die Einkommensteuererklärung für 2022 an. Und auch da gibt es viel Sparpotenzial. Das aktuelle Finanztest Spezial-Heft Steuern 2023 erläutert alle relevanten Regelungen und gibt praktische Hilfestellung, um vom Finanzamt das Maximum an zu viel gezahlter Steuer zurückzuerhalten.

 

Durch die Anpassung des Grundfreibetrags 2022 sparen alle etwas mehr Steuern: Die ersten 10347 Euro bleiben automatisch steuerfrei. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren außerdem von der Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Wer diese und weitere Änderungen kennt, kann bei der Steuererklärung 2022 einiges herausholen. Im Schnitt bekamen Steuerpflichtige zuletzt 1072 Euro zurück.

 

Das neue Finanztest Spezial erläutert alle wichtigen Positionen von A wie Altersvorsorgebeiträge bis Z wie Zinsen und erklärt, wie man mit Ausgaben für die Gesundheit, für Handwerkerarbeiten, Spenden und weiteren Sparposten sein Geld zurückholt. Finanztest erklärt außerdem, wie Vermieterinnen und Vermieter abrechnen und was bei einer Photovoltaikanlage auf dem Dach zu beachten ist. Dazu gibt es zahlreiche Berechnungsbeispiele, Checklisten und Infografiken sowie Ausfüllhilfen zu allen wichtigen Steuerformularen.

 

Wenn der Steuerbescheid einmal da ist, rät das Finanztest-Expertenteam unbedingt zur genauen Prüfung. Wie das geht und wie man bei Fehlern Einspruch einlegt, erklären die Steuerexperten von Finanztest im neuen Spezial-Heft Steuern 2023.

 

Außerdem stellen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bestenfalls jetzt schon die Weichen zum Steuern sparen in diesem Jahr: Selten gab es so viele steuerlich relevante Neuerungen, die sich auszahlen können. Dazu gehören ein an die Inflation angepasster Steuertarif, ein auf 1000 Euro erhöhter Sparerpauschbetrag, bis zu 210 absetzbare Homeoffice-Tage à 6 Euro sowie vollständig abziehbare Rentenbeiträge. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt auf 4260 Euro und erstmals seit 21 Jahren wird der Ausbildungsfreibetrag angehoben – auf 1200 Euro. Finanztest Steuern Spezial 2023 erklärt sämtliche neuen Regeln und wie man davon am meisten profitiert, etwa durch die Wahl der passenden Steuerklasse.

 

Das Finanztest Spezial hat 132 Seiten und ist für 12,90 Euro ab 28. Januar 2023 im Handel oder online unter www.test.de/steuerheft.

 

Pressemitteilung der Stiftung Warentest: 1072 Euro Erstattung bringt die Einkommensteuererklärung im Schnitt


Konsumklima: Herber Rückschlag zum Jahresbeginn

02/2024 -Das Jahr 2024 startet für die Verbraucherstimmung in Deutschland sehr enttäuschend: Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung zeigen spürbare Einbußen. Das Konsumklima geht nach dem Anstieg im Vormonat wieder deutlich zurück. Es sinkt in der Prognose für Februar 2024 auf -29,7 Punkte – das ist ein Rückgang um 4,3 Punkte im Vergleich zum Vormonat (revidiert -25,4 Punkte). Dies zeigen die Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM für Januar 2024. Seit Oktober 2023 wird es gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Der Rückgang der Verbraucherstimmung fällt auch deshalb so stark aus, weil die Sparneigung zu Jahresbeginn spürbar angestiegen ist. Ein schlechterer Wert für das Konsumklima wurde zuletzt im März 2023 mit -30,6 Zählern gemessen. „Die Verbesserung des Konsumklimas im Vormonat war offenbar nur ein kurzes Aufflackern vor Weihnachten. Falls es Hoffnungen gab, dass sich die Stimmung nachhaltig erholen kann, so wurden diese im Januar wieder zunichte gemacht. Das Konsumklima hat zu Jahresbeginn einen herben Rückschlag hinnehmen müssen“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Dazu trägt neben dem Rückgang der Einkommenserwartung und der Anschaffungsneigung auch maßgeblich die Sparneigung der Konsumenten bei, die sich derzeit im Höhenflug befindet. Sie ist im Januar 2024 um 6,7 Punkte auf 14 Punkte angestiegen, dem höchsten Wert seit August 2008.“

 

Mit diesen Ergebnissen müssen die Hoffnungen auf eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas weiter in die Zukunft verschoben werden. Krisen und Kriege sowie eine anhaltend hohe Inflation verunsichern die Verbraucher und verhindern damit eine Verbesserung der Konsumstimmung.

 

Einkommenserwartungen setzen Abwärtstrend wieder fort

 

Waren im Vormonat die Einkommensaussichten noch spürbar angestiegen, so haben sie sich im Januar wieder deutlich abgeschwächt: Nach einem Minus von 13,1 Punkten stürzt der Indikator auf -20 Punkte ab. Dies ist der niedrigste Wert seit März 2023. Damals wurden -24,3 Punkte gemessen. Damit setzen die Einkommensaussichten ihren Abwärtstrend wieder fort.

 

Ein Grund für den Einkommenspessimismus dürfte sicherlich darin liegen, dass sich die Inflation zuletzt wieder etwas verstärkt hat. So stieg nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes die Inflation im Dezember auf 3,7 Prozent. Im November wurde noch ein Wert von 3,2 Prozent ermittelt. Und die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent in der Gastronomie zu Jahresbeginn 2024 sowie die Erhöhung der CO2-Abgabe für Energie wird vermutlich den Preisauftrieb fördern und die Einkommenserwartung weiter schwächen.

 

Anschaffungsneigung im Sog sinkender Einkommensaussichten

 

Die deutlich gesunkenen Einkommenserwartungen ziehen auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher im Januar wieder in den Keller: Der Indikator verliert 6 Punkte und sinkt von -8,8 auf -14,8 Zähler und ist damit wieder fast auf dem Niveau von November 2023 (-15,0).

 

Auch bei der Anschaffungsneigung spielt das Thema Inflation eine sehr wichtige Rolle. Die Sorgen um weiter hohe Preise bei Lebensmitteln und Energie verringern die Planungssicherheit, die besonders für größere Anschaffungen notwendig ist. Und wenn für Güter des täglichen Bedarfs mehr Geld ausgegeben werden muss, fehlen bei vielen die finanziellen Mittel für andere Käufe, wie z.B. für Einrichtungsgegenstände oder elektronische Geräte.

 

Die Bedeutung hoher Preise für die schwache Konsumneigung belegt auch eine kürzlich vom NIM vorgenommene tiefergehende Analyse: Konkret wurden die Konsumenten gefragt, aus welchen Gründen sie es momentan für keinen guten Zeitpunkt halten, größere Anschaffungen zu tätigen. In der offenen Abfrage antworteten etwa 60 Prozent, dass hohe und noch steigende Preise sie zu diesem negativen Urteil veranlassen. Damit liegt das Thema Inflation weit vor allen anderen genannten Gründen, wie z.B. politische und wirtschaftliche Unsicherheit sowie die schlechte eigene finanzielle Lage.

 

Konjunkturaussichten werden pessimistischer beurteilt

 

Der Konjunkturaussichten für die nächsten 12 Monate werden zu Jahresbeginn ebenfalls pessimistischer beurteilt. Der Indikator Konjunkturerwartung verliert 6,2 Punkte und sinkt damit auf -6,6 Punkte. Ein geringerer Wert wurde zuletzt mit -10,3 Punkten im Dezember 2022 gemessen.

 

Das Jahr 2023 hat die deutsche Wirtschaft mit einem kleinen Minus beim Wirtschaftswachstum abgeschlossen. So war das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 Prozent niedriger als 2022. Hohe Preise in nahezu allen Bereichen sowie steigende Zinsen wirkten im vergangenen Jahr dämpfend auf die Konjunktur. Auch für dieses Jahr sind die Wachstumsaussichten eher verhalten. So geht zum Beispiel das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in seiner Konjunkturprognose für 2024 ebenfalls von einer leichten Rezession aus (BIP: -0,5 Prozent).

 

 

Pressemitteilung der GfK: Konsumklima: Herber Rückschlag zum Jahresbeginn

Die News als PDF-herunterladen


Neue Aufsicht für Online-Plattformen

02/2024 -vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) - In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sieht der vzbv einige entscheidende Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Allerdings bleiben noch Fragen offen. Insbesondere sollte ausdrücklich klargestellt werden, dass der gesamte Beschwerdeprozess bei der Beschwerdestelle besonders nutzerfreundlich ausgestaltet werden muss.

 

Am 17. Februar 2024 tritt der Digital Services Act (DSA) der EU vollständig in Kraft. Endlich bekommen Verbraucher:innen konkret festgeschriebene Rechte, um sich gegen verbotene Praktiken zu wehren – gegen Verstöße sowohl von Online-Plattformen als auch von anderen Nutzer:innen: Die Plattformen müssen konkrete Beschwerdeverfahren bereitstellen. Entscheidungen von Plattformen, Inhalte zu löschen oder gerade nicht zu löschen, müssen offen und nachvollziehbar erklärt werden. Persönliche Daten von Kindern dürfen nicht mehr genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Online-Marktplätze müssen prüfen, was auf ihren Plattformen verkauft wird und wer verkauft.

 

Starke Nutzer:innen verdienen eine starke nationale Aufsicht, um für sie ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen. Die Regelungen des DSA können hierfür als Errungenschaften gelten. So gut viele der DSA-Vorschriften sind - die Regeln stehen und fallen mit einer funktionierenden Aufsicht und Durchsetzung. Diese liefert die Bundesregierung mit dem DDG jetzt nach.

 

Download

 

Quelle „Neue Aufsicht für Online-Plattformen“ 

Artikel als PDF-herunterladen

 



Steuern 2024: Geld zurückholen leicht gemacht

02/2024 - Die Steuererklärung bereitet vielen Unbehagen, doch der Aufwand zahlt sich aus: Im Durchschnitt erhielten Steuerzahler zuletzt knapp 1.100 Euro zurück. Das Finanztest Spezial-Heft Steuern 2024 zeigt, wie sich das Beste aus der Steuererklärung herausholen lässt.

 

Das jährlich erscheinende Heft informiert über aktuelle Änderungen im Steuerrecht und gibt Spartipps von A wie Abfindung bis Z wie Zinsen. Mithilfe von Beispielen, Infografiken und Checklisten unterstützt es Leserinnen und Leser dabei, ihre Steuererklärung zu optimieren und erläutert, wie sie Fehler im Steuerbescheid erkennen und per Einspruch korrigieren können.

 

Die Steuererklärung für 2023 kann sich zum Beispiel für Arbeitnehmer lohnen, die viel Zeit im Homeoffice verbracht haben: Sie können – selbst dann, wenn sie kein Extra-Arbeitszimmer haben – bis zu 1.260 Euro als Werbungskosten geltend machen. Das ist deutlich mehr als in den Vorjahren. Weitere Sparmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Sie rechnen zum Beispiel Ausgaben für den Weg in die Firma, einen beruflichen Umzug oder einen neuen PC ab, den sie auch für ihren Job nutzen.

 

Auch Rentnerinnen und Rentner, Vermieter, Familien und Anleger finden im Finanztest-Spezial Steuern Spartipps und Ausfüllhilfen, um erfolgreich mit dem Finanzamt abzurechnen. Dazu gibt das Heft einen Überblick zu den für 2024 bereits verabschiedeten Steueränderungen und zu denen, die es noch geben soll.

 

Ein neuer Vorteil ist zum Beispiel, dass der Grundfreibetrag zu Jahresbeginn von 10.908 auf 11.604 Euro angehoben wurde. Diese Änderung trägt dazu bei, dass etwa ein Single mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr 333 Euro spart. Dabei muss es aber nicht bleiben, denn weitere Steuerermäßigungen sind vorgesehen.

 

Das Finanztest Spezial hat 128 Seiten und ist für 14,90 Euro ab 27. Januar 2024 im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/steuerheft.

 

Pressemitteilung der Stiftung Warentest: Geld zurückholen leicht gemacht


Konsumklima: Licht am Ende des Tunnels?

01/2024 -Die Verbraucherstimmung in Deutschland hellt sich zum Jahresende auf: Sowohl die Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung verzeichnen spürbare Zuwächse. Auch die Konjunkturaussichten verbessern sich leicht. Das Konsumklima steigt in der Prognose für Januar 2024 auf -25,1 Punkte – das ist eine Verbesserung um 2,5 Punkte im Vergleich zum Vormonat (revidiert -27,6 Punkte). Dies zeigen die Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM für Dezember 2023. Seit Oktober 2023 wird es gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Mit diesen Ergebnissen legt das Konsumklima nach einer zuletzt eher stagnierenden Entwicklung wieder zu. Ein etwas höherer Wert des Konsumklimas wurde zuletzt im August dieses Jahres mit -24,6 Punkten gemessen. „Ob es sich beim aktuellen Anstieg um den Beginn einer nachhaltigen Erholung der Konsumstimmung handelt, bleibt abzuwarten“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Nach wie vor sind die Sorgen der Konsumenten groß. Geopolitische Krisen und Kriege, stark steigende Lebensmittelpreise sowie die Diskussionen um die Aufstellung des Staatshaushaltes für das Jahr 2024 sorgen nach wie vor für Verunsicherung. Folglich ist auch das Niveau des Konsumklimas derzeit noch überaus niedrig.“

 

Für einen nachhaltigen Aufschwung der Konsumfreude ist es notwendig, bei den Ursachen der Verunsicherung anzusetzen und hier zu einer Lösung zu kommen. Konkret heißt das, dass zum einen weitere Schritte in Richtung Preisstabilität unternommen und zum anderen Lösungen für die diversen Krisenherde gefunden werden müssen.

 

Einkommenserwartungen stoppen Abwärtstrend

 

Wesentliche Stütze der positiven Entwicklung des Konsumklimas in diesem Monat ist die Einkommenserwartung. Sie legt im Dezember um 9,8 Punkte gegenüber dem Vormonat zu und klettert damit auf -6,9 Punkte. Ein besserer Wert wurde zuletzt im Juli 2023 mit -5,1 Punkten gemessen.

 

Einer der wesentlichen Gründe für den gestiegenen Einkommensoptimismus liegt sicherlich in den zu erwartenden deutlichen Zuwächsen bei der für die privaten Haushalte wichtigsten Einkunftsquelle: den Löhnen und Gehältern bzw. den Renten.

 

Dies belegt eine kürzlich vom NIM vorgenommene tiefergehende Analyse: Konkret wurden die deutschen Verbraucher danach gefragt, aus welchen Gründen sie erwarten, dass sich ihre finanzielle Lage verbessern wird. In der offenen Abfrage antwortete etwa ein Drittel der Befragten, dass bereits erfolgte bzw. künftige Lohn-/Gehaltserhöhungen und Rentensteigerungen sie zu diesem positiven Urteil veranlassen. Dies ist der mit Abstand wichtigste genannte Grund. Daneben wurde noch eine Reihe anderer Gründe angeben, wie z.B. die Sicherheit des Arbeitsplatzes oder berufliche Veränderungen/Verbesserungen, wie beispielsweise das Ende der Ausbildung. Aber auch das Sparen durch die Senkung der Ausgaben wird von etwa jedem zehnten Befragten spontan genannt.

 

Anschaffungsneigung mit ersten Erholungstendenzen

 

Im Sog verbesserter Einkommensaussichten legt auch die Anschaffungsneigung spürbar zu: Der Indikator gewinnt nach einer etwa eineinhalbjährigen Stagnationsphase 6,2 Punkte hinzu und weist damit -8,8 Punkte auf. Höher lag die Konsumstimmung mit -2,1 Punkten zuletzt im März 2022.

 

Trotz der deutlichen Zuwächse liegt das Niveau der Anschaffungsneigung derzeit noch unter dem Niveau der beiden Lockdowns während der Corona-Pandemie 2020/2021. Auch dieser Fakt belegt die momentan stark ausgeprägte Verunsicherung der Verbraucher durch die multiplen Krisen.

 

Konjunkturerwartung verbessert sich leicht

 

Der Konjunkturpessimismus unter den Verbrauchern ging zum Jahresende weiter zurück. Der Indikator steigt auf -0,4 Punkte. Das sind 1,9 Zähler mehr als im Vormonat. Gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Plus knapp 10 Punkte.

 

Trotz des leichten Zuwachses zeigen sich die Verbraucher im Hinblick auf die weitere konjunkturelle Entwicklung in Deutschland noch sehr verhalten. Das deckt sich mit Stimmen aus der Wirtschaft, die die Wachstumsaussichten für 2024 zunehmend pessimistisch sehen. So geht das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in seiner aktuellen Konjunkturprognose für das kommende Jahr von einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von einem halben Prozent aus.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Konsumklima: Licht am Ende des Tunnels?

Die News als PDF-herunterladen


139 Euro Klimageld pro Person: CO2-Abgabe muss an Verbraucher:innen zurückfließen

01/2024 -vzbv fordert Bundesregierung auf, die Milliarden-Einnahmen durch die CO2-Bepreisung vollständig an Privathaushalte zu erstatten - Während der CO2-Preis ab 2024 stärker steigen soll, lässt das von der Regierungskoalition versprochene Klimageld auf sich warten. Nach Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) könnten die Bürger:innen aktuell eine Klimageld-Einmalzahlung von 139 Euro pro Person erhalten. Dadurch würde die Bundesregierung die Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung (11,4 Milliarden Euro) wieder vollständig an die Bevölkerung auszahlen, wie es der vzbv fordert.

 

„Der CO2-Preis schafft einen Anreiz für klimaverträgliches Verhalten“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Die Einnahmen aus dem CO2-Preis muss die Bundesregierung aber über ein Klimageld an alle Verbraucher:innen zurückerstatten. Sonst ist die CO2-Abgabe neben den hohen Energiepreisen eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Menschen.“

 

11,4 Milliarden Euro an Verbraucher:innen zurückzahlen

 

Etwa drei Viertel der Zahlungen für die im Jahr 2021 eingeführte CO2-Bepreisung leisteten nach vzbv-Berechnungen private Haushalte. Etwa ein Viertel des Beitrags kommt von den Unternehmen, die diese Beträge aber letztlich über ihre Produktpreise indirekt an die privaten Verbraucher:innen weitergeben.

 

Würde die Bundesregierung die eingenommenen 11,4 Milliarden Euro als Klimageld vollständig an die Bürger:innen zurückerstatten, ergibt das bei 82 Millionen Menschen in Deutschland eine Auszahlungssumme von 139 Euro pro Person – oder 556 Euro für eine vierköpfige Familie.

 

Hintergrund

 

Seit Anfang 2021 regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) den nationalen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr. Auf Heiz- und Kraftstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel müssen Unternehmen und Privathaushalte seitdem einen CO2-Preis zahlen, der jedes Jahr ansteigen soll. Im Jahr 2023 liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne und soll 2024 auf 45 Euro/Tonne steigen. Die Regierungskoalition hat sich auf die Einführung des Klimageldes geeinigt, um die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sozial verträglich und gerecht an die Privathaushalte zu verteilen.

 

 

Quelle „vbz - 139 Euro Klimageld pro Person: CO2-Abgabe muss an Verbraucher:innen zurückfließen“ 

Artikel als PDF-herunterladen

 



Gesetzliche Krankenkassen: Steigen die Beiträge, lohnt sich ein Wechsel

01/2024 - Zum Jahreswechsel erhöhen 37 Krankenkassen ihre Beiträge. Wer auch Post von seiner Krankenkasse bekommen hat und sich über steigende Beiträge ärgert, kann mit einem Wechsel von einer teuren in eine günstige Kasse je nach Einkommen rund 230 Euro sparen – Gutverdiener über 400 Euro im Jahr. Das rechnet die Stiftung Warentest vor und erklärt, wie man in fünf Schritten wechselt.

 

Zum Jahresanfang ist Gesundheit traditionell ein großes Thema. Gute Vorsätze wie weniger rauchen oder mehr Sport treiben sind das eine, gestiegene Gesundheitskosten das andere. Viele Krankenkassen haben wie jedes Jahr im Dezember über ihre Beiträge entschieden.

 

„Von den 73 geöffneten Kassen haben zum Januar 37 ihre Beiträge erhöht“, so Finanztest-Projektleiterin Sabine Baierl-Johna. 33 Kassen lassen die Beiträge unverändert, 3 senken ihre Tarife. Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt zwischen 0,90 und 2,70 Prozent. Durch einen Wechsel können Versicherte oft viel Geld sparen. Achten sollten sie dabei auch auf die Extraleistungen, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind und oft viel Geld wert sind.

 

Voraussetzung für den Wechsel ist, dass Versicherte zwölf Monate in ihrer bisherigen Kasse waren, oder dass die Kasse den Beitrag erhöht (Sonderkündigungsrecht). In diesem Fall muss bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den höheren Beitrag verlangt, gekündigt werden. Dafür reicht es, der neuen Kasse zu erklären, dass man Mitglied werden möchte. Ist der Wechsel möglich, und hat die neue Kasse bestätigt, muss nur noch der Arbeitgeber informiert werden.

 

Unabhängig vom Alter und von aktuellen Behandlungen muss jede zuständige Krankenkasse Versicherte annehmen.

 

Ein umfangreicher Vergleich mit allen aktuellen Beitragssätzen und Extraleistungen von 71 geöffneten Kassen findet sich unter www.test.de/krankenkassen.

 

Pressemitteilung der Stiftung Warentest: Steigen die Beiträge, lohnt sich ein Wechsel


Diese Website nutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Hier gelangen Sie zu unseren Datenschutzbestimmungen