News Juli 2024
Die Erholung des Konsumklimas legt eine Pause ein
07/2024 -Die Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland ist im Juni vorerst zum Stillstand gekommen. Sowohl die Einkommens- als auch die Konjunkturerwartung müssen in diesem Monat moderate Einbußen hinnehmen. Die Anschaffungsneigung verliert minimal im Vergleich zum Vormonat und stagniert damit weiter auf einem sehr niedrigen Level. Die Sparneigung legt dagegen etwas zu und festigt damit ihr ohnehin hohes Niveau. Unter Beachtung dieser Entwicklungen geht das Konsumklima insgesamt etwas zurück: Der Indikator sinkt in der Prognose für Juli im Vergleich zum Vormonat (revidiert -21,0 Punkte) um 0,8 Zähler auf -21,8 Punkte. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.
Nach vier Anstiegen in Folge muss der Konsumklima-Indikator nun einen kleinen Rückschlag hinnehmen. Neben den etwas rückläufigen Einkommensaussichten ist dafür vor allem die Sparneigung verantwortlich, die im Juni um 3,2 Punkte auf 8,2 Punkte ansteigt.
„Die Unterbrechung des zuletzt verzeichneten Aufwärtstrends des Konsumklimas zeigt, dass der Weg aus der Konsumflaute mühsam werden wird und es immer wieder zu Rückschlägen kommen kann“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Die im Mai wieder etwas höhere Inflationsrate im Land sorgt für mehr Verunsicherung bei den Konsumenten, die auch im Anstieg der Sparneigung zum Ausdruck kommt. Für eine nachhaltige Erholung der Konsumstimmung benötigen die Verbraucher – neben den existierenden realen Einkommenszuwächsen – auch Planungssicherheit, die vor allem für größere Anschaffungen der Haushalte notwendig ist. Und diese Planungssicherheit wird dann zurückkehren können, wenn zum einen der Preisauftrieb weiter gebremst wird, und zum anderen den Verbrauchern klare Zukunftsperspektiven aufgezeigt werden. Dazu gehört auch, dass von der Regierung zügig und klar kommuniziert wird, was auf sie als Folge der anstehenden Haushaltsberatungen an Be- und Entlastungen zukommen wird. Dann können sich auch die spürbaren realen Einkommenszuwächse durchsetzen und die Verbraucher werden verstärkt bereit sein, größere Ausgaben zu tätigen“, so Rolf Bürkl.
Der Aufwärtstrend der Einkommenserwartung ist vorerst gestoppt
Der klare Aufwärtstrend der Einkommenserwartung ist im Juni – zumindest für den Moment – zum Stillstand gekommen. Nach zuletzt vier Anstiegen in Folge verliert der Indikator 4,3 Zähler und sinkt auf 8,2 Punkte. Dennoch beträgt das Plus gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres knapp 19 Punkte.
Wesentlicher Grund für den moderaten Rückgang der Einkommensaussichten dürfte der Anstieg der Inflationsrate sein. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug die Teuerungsrate im Mai dieses Jahres 2,4 Prozent, nachdem sie im März und April jeweils bei 2,2 Prozent lag. Sie hat sich damit wieder etwas von dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von etwa 2 Prozent entfernt. Der Einfluss der Inflation auf die Einkommenserwartung wird durch eine ebenfalls im Juni durchgeführte tiefergehende Analyse des NIM zu den Einkommenserwartungen bestätigt. So gaben in einer offenen Abfrage gut 62 Prozent der Befragten die steigenden Preise als wesentlichen Grund für ihren Einkommenspessimismus an.
Die Anschaffungsneigung verharrt weiter im Keller
Nach wie vor zeigt die Anschaffungsneigung der Verbraucher kaum Bewegung. Der Indikator verharrt seit mehr als zwei Jahren auf einem überaus niedrigen Niveau. In diesem Monat verliert er 0,7 Zähler und weist nun -13 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres wird ein mageres Plus von 1,6 Punkten gemessen.
Die gegenwärtige Kaufzurückhaltung ist zu einem wesentlichen Teil auf steigende Preise zurückzuführen. Wenn die privaten Haushalte mehr für Nahrungsmittel und Energie aufwenden müssen, fehlen die finanziellen Mittel für größere Anschaffungen. Zudem sorgt die fehlende Planungssicherheit dafür, dass eher Rücklagen für Notfälle oder ähnliches gebildet werden, die für den Konsum damit ebenfalls nicht zur Verfügung stehen.
Die Hoffnung auf eine rasche konjunkturelle Belebung ist getrübt
Die Hoffnungen der Deutschen auf eine zügige konjunkturelle Belebung im Verlauf dieses Jahres haben im Juni einen Dämpfer erhalten. Nach vier Anstiegen in Folge verliert der Konjunkturindikator 7,3 Zähler und sinkt auf 2,5 Punkte.
Trotz des Rückgangs im Juni ist davon auszugehen, dass sich Konjunkturerholung in Deutschland in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen dürfte. Allerdings wird sie nach Einschätzung der Verbraucher eher schwach ausfallen. Erst im kommenden Jahr erwarten einige Wirtschaftsexperten eine leichte Beschleunigung.
Pressemitteilung der GfK: Die Erholung des Konsumklimas legt eine Pause ein
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Verbrauchertäuschung: Warnhinweise auf Mogelpackungen gefordert
07/2024 -vzbv und Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz von Verbraucher:innen vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt – Die Packung Streichfett hat auf einmal nur noch 400 Gramm statt 500 Gramm Inhalt oder ein Orangensaft wird vom Fruchtsaft zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis. Solche Mogelpackungen finden sich immer häufiger im Supermarkt. Für Verbraucher:innen sind diese versteckten Preiserhöhungen auf den ersten Blick oft kaum zu erkennen. In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler ab dem 1. Juli 2024 Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Auch in Deutschland muss es endlich vorangehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern die Bundesregierung auf, Mogelpackungen zu regulieren.
„Verbraucher:innen müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden“, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Aus Sicht des vzbv und der Verbraucherzentrale Hamburg muss die Bundesregierung Verbraucher:innen besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen.
Anzahl der Mogelpackungen steigt
Die Verbraucherzentrale Hamburg führt seit vielen Jahren eine Liste mit Mogelpackungen. Im Jahr 2023 hat sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 zeichnen sich hohe Beschwerdezahlen ab. Unter den Mogelpackungen gibt es sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe).
„Viele Menschen bemerken nicht, wenn sie bei ihrem täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen. Eine reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis fällt oft nicht direkt auf. Noch schwieriger ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erkennen, wenn Hersteller hochwertige Zutaten durch minderwertige austauschen“, so Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Verärgerung der Menschen ist riesig.“
„In Zeiten hoher Lebensmittelpreise sparen einige Hersteller an Inhalt und Qualität und täuschen so Verbraucher:innen“, so Pop. „Die Bundesregierung muss dieser Verbrauchertäuschung einen Riegel vorschieben.“
BMUV muss handeln
Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hat in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Dieses Vorhaben liegt seitdem in der Ressortabstimmung. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern, dass das BMUV das Thema Mogelpackungen endlich angeht und sich nicht nur auf Mogelpackungen mit geringem Inhalt bezieht, sondern alle Formen von Shrink- und Skimpflation berücksichtigt. Die Bundesregierung muss sich zudem auch auf EU-Ebene für eine gesetzliche Regulierung von Mogelpackungen einsetzen.
Geltende Regelungen in Europa
In Ungarn (seit 1. März 2024) und in Frankreich (ab 1. Juli 2024) müssen Lebensmitteleinzelhändler Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Aus Sicht des vzbv kann ein Hinweis am Regal nur eine Übergangslösung sein. „Es müssen diejenigen in die Pflicht genommen werden, die Mogelpackungen in Umlauf bringen. Und das sind die Hersteller“, so Pop.
In Frankreich können Verbraucher:innen Mogelpackungen bei einer staatlichen Stelle melden. Der vzbv fordert eine solche Meldestelle auch für Deutschland. Aus Sicht des vzbv kann dafür das Portal Lebensmittelklarheit des vzbv dienen.
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Quelle:
vzbv: Mogelpackungen - Verbrauchertäuschung auf den zweiten Blick
So klappt die Planung für die Frührente
07/2024 - Ein früher Rentenstart ist verlockend – doch reicht das Geld? Finanztest rechnet vor: Wie hoch ist die Bruttorente bei vorzeitigem Ruhestand? Und wie viel steht davon am Monatsende tatsächlich zur Verfügung? Die Expertinnen und Experten zeigen, welche vier Punkte ältere Berufstätige berücksichtigen müssen, um sicher planen zu können.
Je früher der Rentenstart, desto niedriger die Renten. Das gilt nicht nur für die gesetzliche, sondern auch für Betriebs- oder Privatrenten. Anhand zweier Modellfälle, einem Durchschnittsverdiener und einer Besserverdienerin, zeigen die Expertinnen und Experten von Finanztest, wie sich ein früherer Rentenstart auf das jeweilige Alterseinkommen auswirkt.
Finanztest erklärt, welche vier Schritte Versicherte berücksichtigen müssen, um zielgerichtet planen zu können: Es gilt, die eigene Bruttorente herauszufinden, Abschläge mit einzuberechnen, Kranken- und Pflegeversicherungen zu berücksichtigen und schließlich den Steuerabzug zu kalkulieren. „Planen Sie zu Rentenbeginn eine Reserve für die Steuer ein. Wie viel Sie tatsächlich zahlen müssen, wissen Sie nicht gleich, sondern erst im Jahr darauf nach Ihrer ersten Steuererklärung im Ruhestand“, rät Expertin Isabell Pohlmann. Eine weitere Option: Frührente plus Job. Eine Übersicht zeigt, wie sich Abzüge für Steuern und Sozialabgaben bei Nebenverdiensten auswirken und was sich am Ende wirklich lohnt.
Die vollständigen Berechnungen und Tipps zum früheren Rentenstart finden sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/fruehrente.
Quelle „Stiftung Warentest“